Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 24
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Manfred Hammes

Loos hatte mit seiner
Kritik an den
Prozessen den Trierer
Weihbischof Peter
Binsfeld vor Augen,
der als früher Beförderer
des Hexenwahns
aus zahlreichen
Auflagen und Übersetzungen
seines Buches
erhebliche Honorare
seiner Verleger
Heinrich Bock (Trier)
und Adam Berg
(München) kassierte.
Binsfeld stammte aus
der Ei fei und hatte
seine Karriere als
Hirtenjunge der Abtei
Himmerod begonnen.
Trotz des Schulbesuchs
und eines Studiums in
Rom war er voll im
ländlichen Aberglauben
befangen.
Ausgerechnet Binsfeld
war es, der Cornelius
Loos von der Universität
Mainz nach Trier
berufen hatte.

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bezeichnete die Hexenprozesse als „eine neue Alchymie, die
aus Menschenblut Gold macht".2 Sein Thesenpapier gegen die
Verfahren konnte nur teilweise gedruckt werden, dann wurden
Manuskript und Druckfahnen konfisziert und vernichtet. Eine
Abschrift des Manuskripts wurde 1886 in der Trierer Jesuitenbibliothek
aufgefunden. Loos musste seine Thesen widerrufen
und die Professur aufgeben. Er wurde als Vikar an die Kirche
von Notre Dame de la Chapelle in Brüssel versetzt, mehrfach
eingekerkert und starb vor Prozessbeginn 1595 im Gefängnis.

In zahlreichen Fällen konnten sich die Verurteilten einen
weniger qualvollen Tod erkaufen, etwa sich vor der Verbrennung
vom Henker erwürgen zu lassen oder mit dem Schwert
hingerichtet zu werden. Bei den Prozessen in Lemgo sollte
Catharina Cothmann verbrannt werden, aber ihr Mann konnte
dem Rat der Stadt die geforderten 100 Taler nicht bezahlen. Es
gelang ihm, die Summe auf 40 Taler zu reduzieren, indem er
der Stadt einige seiner Grundstücke überschrieb.3

Eine der wenigen Ausnahmen bildete die Vorgehensweise in
Offenburg, wo man sich exakt an den Wortlaut des Reichsstrafgesetzbuches
, der „Constitution Criminalis Carolina" (CCC),
hielt. Laut Artikel 218 der CCC durften die Vermögen der Verurteilten
nicht eingezogen werden, sondern verblieben den
Erben. So regelte hier die Angeklagte Magdalena Holdermann
den Übergang ihres Vermögens sogar für den Fall der Wiederverheiratung
ihres Mannes.

Zwischen 1500 und 1700 brannten in Mitteleuropa fast
überall die Scheiterhaufen. „... zum Tod gericht undt zu Äschen


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