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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 63
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0064
Die Hexenakten und die Hexenprozesse in Oppenau

Höfliche Anrede

Denen Ersamen Achtbaren
Und Verschiedenen Herren Stabhalter
Und Richtern Zu Oberkirch Und Oppenau,
Unsern lieben Und Guthen Freunden

Unser Freundlich grufs und alles gutes sey euch hinwiderumb
bevor, liebe Und gute Freunde, Was Ihr den 20/10 Jan neben
Übersendung etlicher weniger Acten, Umb erlangung Unserer
Rechtlichen Decision um Vorgefallenes Und Vielleicht auch inskünftig
mehr Zutragenden fällen, an Uns geschrieben, haben wir
gestrigen Tages wohl empfangen, ohnverzüglich beratschlagt,
Und dahin entschieden, wie aufs beykommenden, neben berührten
wiederkehrenden Actis unter Unserer Facultät Insigell, buchstäblich
übernommen. Dafür muß von Zeigern, Vier Reichsthaler
unserem genügen erleget werden. So wir zur Nachrichtung nit
haben sollen verhelen.

Uns damit allerseits göttlicher Bewahrung Empfehlende. Datum

Straßburg den 24/3 Jan/Feb 1632

Freund und gutwilliger

Decanus Und anderer

Doctores der Juristischen

Facultät daselbsten.

Das juristische Gutachten

Demnach wir, der Decanus und andere Doctores der Juristen Fakultät
, bei der Universität des Hl. Reiches freien Stadt Straßburg
Richtern zu Oberkirch und Oppenau, durch Schreiben, neben etlichen
wenigen beigefügten Actis, mit Fleiß angelanget und ersucht
worden, zuvordrist in specie in Sachen des fürstlichen Württembergischen
Commissary, als Peinlicher Anklägers, an einem,
wider Martin Freßel, Annam Caspar Börsichs, Agatham Alexander
Rothen, Christianam, Adam Riedels, und Agneß Marx
Schmieders Hausfrauen, als peinlich Beklagte, zum anderen
Theil, Ob dieselben allein deswegen, daß sie respective Vier
„Drey" und Zweimahl von hingerichteten Hexenpersonen, als ob
sie da oder dort bei Hexentänzen gewesen, gesehen wurden, mit
scharfer peinlicher Frage zu examiniren seien; so dann in genere,
wovon auch ins künftig in solchen Fällen, daneben dergleichen
Zwey „Dreyu Vier" oder mehrmahlige Angaben, sonsten an Menschen
, Vieh, oder im andere Wege kein offenbares Verbrechen zu
beweisen, oder ohne vorhergehende Tortur zu erhalten, man sich
zu verhalten habe, unser rechtliche Decision zu ertheilen:
So haben Wir hierauf fürs Eine erkandt, daß in Specie die Obge-
dachten fünf Verhafteten Personen betreffend, diese bey so be-


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