http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0065
Rainer Fettig
wandten Sachen, wie Im Schreiben Und den Actis vermeldet,
nicht mit der Tortur zu belegen, sondern vielmehr angedeuteter
maßen der Verhaftung auf erstattete Handtreue, sich jederzeit
auf Erfordern wiederum zu stellen, zu erlassen seien, von Rechtswegen
. Und fürs Andere ist in genere unsere Meinung dass nicht
auf jedes bloßes angeben der Hexenpersonen, ob es auch schon
mehrfach geschehen, jemand zu scharfer peinlicher Befragung zu
verurteilen, sondern neben andern in Kayser Karls des V. Und des
H. Reichs Peinlicher Gerichtsordnung artic. 30 erforderten Umständen
, solch Angaben auch so beschaffen sein sollen, dass es zu
Erkundigung und Findung der Wahrheit Anlaß und glaubhafte
redliche Wahrzeichen oder Anzeichen geben könne, dergleichen
aber was von Erscheinungen bey Hexentänzen gesagt wird, insgemein
nicht ist.
Zu Urkundt, das dises wie obgemeldet Unsere Einhellige
Meinung, Haben wir Unserer Fakultät größtes In-
sigell hierbey aufgedrückt, Und Ich ihr Decanus im
Nahmen des ganzen Collegy mit eigener Handt Unterschrieben
.
Geschehen zu Straßburg
24. January Anno 1632
Georgius Davit Locamenus J. U. D. et P. P. Facult.
Siegel der Juristischen Juris. L. t. Decanus
Fakultät mit Unterschrift
des Dekans
Das Ende der Hexenprozesse im Renchtal
Nach diesem juristischen Gutachten aus Straßburg sind die
Hexenprozesse mit nachfolgender Todesstrafe in Oppenau zum
Erliegen gekommen.
Allmählich kamen aufklärerische Gedanken zum Tragen,
wie die des Jesuiten Friedrich von Spee. Der war als Beichtvater
vieler zum Tode verurteilter Hexen zutiefst erschüttert über das
unsägliche Leid dieser verurteilten Menschen. Er nannte die
Hexenprozesse einen öffentlichen Skandal der Christenheit
und ging persönlich dagegen an. Er schloss sein Buch „Cautio
Criminalis" mit den Worten: „Es gebührt mir nicht, unter
denen zu sein, die der Prophet stumme Hunde heißt, die nicht
zu bellen wissen/'
Angeklagte - Namensverzeichnis
Diese 52 Menschen wurden sinnlos umgebracht. Chronologische
Folge.
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