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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 69
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Hexenprozesse im Harmersbachtal

den, welcher feurig gewesen. Sie habe ihn auf Geheiß der alten
Hexe aufgenommen und in den Ochsenstall des Beilstein geworfen
, worauf Feuer entstanden und die ganze Hofstatt verbrannt
sei. Sie behauptete allerdings, das Feuer hätte sich nicht
entfachen können, wenn die beiden Männer nicht nachgeholfen
hätten.

Befragung und scheinbare rechtliche Prüfung zogen sich
über mehrere Tage hin. Am letzten Maitag 1597 stand Veronika
schließlich vor dem Harmersbacher Gericht. Die beiden Anwälte
der Pfandherren, Sebastian Madern und Balthasar Junius,
vertraten im Auftrag ihrer Vorgesetzten die Anklage, weil ihre
bekonnthnußen und thaten hoch- und leihstraflich vor Vogt und
Gericht um leih und leben anclaget. Gemäß kaiserlicher Rechte
und des heyligen Römischen Reichs halßgerichts Ordnungen habe
man über sie zu urteilen.

Durch Michael Armbruster, einem Mitglied des Zwölferrats,
wurde vorgebracht, ihre Selbstbezichtigung, Gott und die Heilige
Dreifaltigkeit verleugnet zu haben, sei aus marter und angst
beschehen ... sonsten sey sie der verlesenen claggestendig. Veronika
hoffte nach dieser Fürsprache auf ein guetigen verfell, da sie eine
gute zeit im gefänknuß zubracht und glaubte, wegen der erlittenen
Misshandlungen seien die Vorwürfe abgegolten.

Die Herren Anwälte ließen nicht locker. Die Richter sollten
nach den ihnen bekannten Artikeln urteilen. Veronika bat
nochmals um ein gnädiges Urteil, wohl ahnend, was ihr bevorstand
. Und in der Tat fiel das Urteil auch so aus: ... einhellig er-
kannth, daß sie umb irer bekannthen und gestenden delicten und
mißhandlungen mit dem feuervom lebens zum todtgerichtet werden
solle.

Auf Knien flehte die Verurteilte, man möge umb gotts willen
eine Milderung der Strafe walten lassen, was auch den anwesenden
Talherren hinterbracht wurde. Veronikas Mann und ihr
Sohn sprachen bei der Obrigkeit vor und baten um Gnade. Die
Herren gaben ein Beispiel an zirlicher und milter angeborener
guettigkeit. Statt der Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen sollte
sie durch das Schwert gerichtet und anschließend begraben
werden.

Das Protokoll schließt mit den Worten:

Dessen sie arme zum höchsten sich bedankht, und über der der
Stab zerbrochen und alsbalden sie dem nachrichter anbefohlen
worden, solcher begnadigung nach mit ihr zu verfahren und exe-
quiren. Wie alsbalden sie denselben tags ... zum exempel und
abschrecken und zu bewegender Besserung der bößen mit dem


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