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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 74
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0075
Louis Schlaefli

sich zugegangen"5 (ABR 1 G 177/2c, 40vo). Handelte es sich hier
um Hexerei oder nur um Bestialität?

II. „Wie mit den malefizischen Personen
halb zu Rust gehalten wird"

Aus einem Bericht (23.06.1576) des Amtmanns zu Ettenheim
ist zu entnehmen, dass „wan maleflzische Personen auf deren von
Rust boden ergriffen, das dieselbige Jederzeit einem Ambtmann zu
Ettenheim gelieffert worden, und nit allein Rust in meines gnädigen
Herrn (des Bischofs) hoher obrigkeit, sondern daneben auch Altorf
..., den von Endingen zustendig, münchweier dem Prelaten zu Etten-
heimmünster zugehörig und ein dorf münsser (?) genant halb Ge-
roldseckisch und halb dem Prelaten zu Ettenheimmünster, alß wan
blutgericht gehalten, werden aus gemelten dörfferen aufs jedem zwo
Personen erfordert, die neben eim Rate zu Ettenheim das gericht besetzen
..." (ABR 1 G 178/6).

III. Hexen in Staufenberg und Ulm (1578)

Am 27.06.1578 hat Melchior Widergrüen von Stauffenberg
„zwei Weibspersonen der hexereien halb verbrennen lassen, die und
anderen Iren begangenen Ubelthatten drei Weibspersonen darunder
die zwei daselbst und die dritt zu Ulm wohnhafft angeben, und besagt
laut Irrer Vergicht, bit bescheid dieweill diese weiber hievor
hefftig beschreiett, Und bei menniglich derhexerei halb im Verdacht,
wes er sich in diesem fall gegen Inen erweisen sol, dieweill Riexenhei-
mer bericht thut, dz die zu Ulm allbereitt aufsgeschritten (?), Und
obwohl die andere Im geschrei, dennoch noch niemandts kündtlichs
beleidigt, noch Kinder noch Vieh gethött. So soll der Amtmann
sehen, ob er dieselbige auch hinweg weißen khönne." (ABR 1
G 178/9 [Inner Bezeichnung: 1 G 178e, 88, f. 19 vo])

IV. Ein junger Hexenmeister aus Freistett:
Mathias Schütz, 7 Jahre alt (1638)

Unter den Akten der „Regence Episcopale de Saverne" befinden
sich Zeugenaussagen und ein Brief, Mathias Schütz, einen
7-jährigen Knaben aus Freistett betreffend. Es könnte sich um
ein Waisenkind handeln, da von seinen Kostgebern die Rede
ist. Vielleicht auch arbeitete er schon in einer Familie, um seine
Kost zu verdienen.

Am 27. Juli 1638 sagen folgende Zeugen gegen ihn aus:


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