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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 96
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0097
Martin Burkart

Der Südwesten des Alten Reichs gehörte insgesamt zu den
Regionen mit einer recht hohen Intensität an Hexenprozessen,
wobei es freilich einige signifikante Ausnahmen gab. In der
Markgrafschaft Baden sind die frühesten Prozesse im Jahr 1491
nachweisbar (Pforzheim). Die nach der Teilung Badens 1515/1535
entstandene Markgrafschaft Baden-Durlach zeigte sich generell
sehr zurückhaltend mit Hexenprozessen. Im 16. Jahrhundert
sind einige wenige Verfahren nachzuweisen, im 17. Jahrhundert
nur noch in den politisch und rechtlich teilweise selbstständigen
Außengebieten Hachberg und Sausenberg. Im Kerngebiet
des Durlacher Landesteils ist in dieser Zeit nicht ein einziger
Hexenprozess belegt, obwohl die Hexenverfolgung in weiten
Teilen Deutschlands damals ihren Höhepunkt erreichte.

Die Markgrafschaft Baden-Baden gehörte dagegen zu den
Kerngebieten der Hexenverfolgung. Hier gab es zwei Verfolgungsperioden
: die erste zur Zeit der bayerischen Vormundschaftsregierung
(1569-1577) und der anschließenden Regierung
Philipps II. (1577-1588), die zweite unter Markgraf Wilhelm
(1622-1677).

Zu den Prozessen der ersten Verfolgungsperiode kam es wesentlich
aufgrund von Druck aus der Bevölkerung; mehrfach
verlangten ganze Gemeinden von der Obrigkeit, gegen die
Hexen vorzugehen. Die daraufhin eingeleiteten Verfahren
scheinen den Vorschriften der Zeit entsprechend korrekt geführt
worden zu sein. Die Akten sind leider nur sehr fragmentarisch
erhalten; es ist von mehreren Dutzend Fällen auszugehen
, auch Personen aus der Oberschicht waren betroffen.

Die zweite Verfolgungsperiode zeigte ein völlig anderes Bild:
Die Initiative ging sehr einseitig von der markgräflichen Regierung
aus; mehrere Hofräte bildeten ein Sondergericht, das
einen außerordentlichen Strafprozess führte. Blockweise wurden
in den Jahren 1625 bis 1631 die einzelnen Amtsbezirke der
Markgrafschaft mit Prozessen überzogen, insgesamt ist von 350
bis 400 Prozessen auszugehen (bei einer Gesamtbevölkerung
von circa 25000 bis 30000 Einwohnern), die in rund 95 Prozent
der Fälle mit Hinrichtung endeten.15

Eine recht intensive Hexenverfolgung gab es auch in der
Landvogtei Ortenau und der Reichsstadt Offenburg.16 Die Orte-
nau war theoretisch ein reichsunmittelbares Gebiet und unterstand
direkt dem Kaiser, der einen Landvogt einsetzte. Seit
1551 freilich gehörte die Landvogtei de facto zu Vorderösterreich
, konnte viele innere Angelegenheiten aber autonom regeln
. Die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Landvogtei,
den drei Reichsstädten Offenburg, Gengenbach und Zell i.H.
sowie dem Reichstal Harmersbach waren außerordentlich ver-


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