Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 116
(PDF, 94 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0117
116

Andrea Kammeier-Nebel

folgung in den Augen der Bevölkerung nicht konsequent genug
aus. Gegen einige verdächtigte Frauen wurden keine Prozesse
eingeleitet, gegen andere offensichtlich nur schleppend geführt
. Hierbei scheint es sich auch um Frauen aus der Ratsschicht
der Stadt gehandelt zu haben, denn man warf dem Rat
Parteilichkeit in der Gerichtsausübung vor.

Die Zünfte machten sich zu Wortführern der Unzufriedenen
. Sie bildeten Ausschüsse, die die Probleme in Namen der
Zunft besprachen und reichten Supplikationen an den Rat ein,
auf die dieser aber nicht in der gewünschten Weise reagierte.
In der Hitze der Auseinandersetzungen drohte man mit Selbstjustiz
. Anscheinend kam es auch zu Handgreiflichkeiten und
vom Rat nicht erlaubten Verhaftungen von Verdächtigen. Der
Rat ließ auf den Zunftstuben eine Abmahnung durch den
Stadtschreiber Beck verlesen, die jedoch nicht den gewünschten
Frieden stiftenden Erfolg hatte. Beck ließ sich zu verunglimpfenden
Worten hinreißen, die von den Zünften als ehrabschneidend
empfunden wurden und die Unruhe befeuerten
.

Die Lage war aus Sicht des Schultheißen und des alten Rates
derart bedrohlich, dass man sich veranlasst sah, sechs der zehn
Zünfte Ottenburgs vor dem Kaiser zu verklagen. Der alte Rat
warf den Zünften der Schmiede, Metzger, Karcher, Rebleute,
Weber und Fischer vor, nicht nur ungebührliche Versammlungen
abzuhalten, sondern die Obrigkeit durch Rebellion und
Aufruhr infragezustellen, einen Überfall auf den Rat zu planen
und so den Landfrieden zu brechen.

Diese Klage reichten Schultheiß und Zwölfer des alten Rates
allein, ohne Wissen des jungen Rates, ein. Das für die Klage
notwendige Geld wurde heimlich aus der Stadtkasse entnommen
. Man überging den zuständigen Lohnherrn, der ein Mitglied
des jungen Rates war. Höchstwahrscheinlich unterstützten
zu viele Herren des jungen Rates die Kritik aus den Zünften
und der Bevölkerung. Die verklagten Zünfte besetzten nahezu
die Hälfte der Ratssitze im jungen Rat.37

Der Reichshofrat erließ am 14. September 1598 im Namen
des Kaisers ein Mandat, das den sechs unruhigen Zünften bei
Androhung der Reichsacht und Entzug ihres gesamten Besitzes
gebot, von den Unruhen abzulassen, der Obrigkeit zu vertrauen
und die Gesetze zu halten.38 Am gleichen Tag beauftragte
der Kaiser seinen geheimen Rat und Landvogt Graf
Friedrich von Fürstenberg,39 die Klage in Offenburg zu untersuchen
.40 Graf Friedrich seinerseits beauftragte Beamte und
Juristen seines Hofes und seiner Herrschaft, die im Herbst
1599 nach Offenburg kamen, die Parteien anhörten und ihre


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0117