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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 127
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Rat und Zünfte in der Offenburger Hexenverfolgung 1598 bis 1602 1 97

sie verfolgten und wie stark ihre Unterstützung durch die
Zünfte und in der Bürgerschaft war. Die Zünfte sollten in Einzelbefragungen
an ihre Pflichten und Eide als Bürger erinnert
und ihnen vor Augen gehalten werden, was eine offene Rebellion
gegen den Rat bedeutete. Aufruhr gegen die Obrigkeit
bedrohte die Carolina mit dem Tod durch das Schwert oder
Auspeitschung und Stadtverweis.93 Das kaiserliche Mandat
hatte den Zünften mit der Reichsacht und dem Entzug ihrer
Habe gedroht.94 Man sollte sie konkret fragen, ob sie unter diesen
Umständen die Rädelsführer und Aufrührer unterstützen
wollten. Gaben die Zünfte nach und seien die Anführer isoliert
, sollte man sie verhaften und examinieren. Mit diesem
Wissen könne man sich dann an den Grafen von Fürstenberg
wenden und ihn um Rat bitten. Der Rat beschloss am 17. Oktober
den Vorschlägen Dr. Landerslochs zu folgen und zunächst
geheime Erkundigungen einzuziehen. Erst danach,
überlegte man, könne man den Grafen eventuell um die Entsendung
eines Subdelegierten bitten und mit diesem gemeinsam
die Zünfte zur Rede zu stellen. Im Falle einer offenen
Rebellion sollte die Stadt Gengenbach um Hilfe gebeten
werden.95

Die Situation wurde vom Rat also als ähnlich bedrohlich
eingeschätzt wie im Jahr 1598. Man war sich jedoch sicher, in
Bezug auf die Hexenverfahren richtig gehandelt zu haben. Der
Druck durch die Kläger, die erneuten Versammlungen der vormaligen
Ausschüsse und das Engagement des Stettmeister Caspar
Silberrad für seinen Bruder wurden als Bruch des Kommissionsabschieds
von 1599 gewertet.

Hexenverfahren „ex officio" im Herbst 1601

Am 26. Oktober verhaftete ein Mitglied der Ausschüsse, der
Ölmüller Caspar Weiden, eine ältere, stadtfremde Frau und
ihre Tochter. Er hatte sie beim Traubendiebstahl in den Reben
überrascht und führte sie den Stettmeistern vor. Die Mutter,
Eva Vetter, stand im Verdacht der Hexerei. Ob Weiden selbst
schon eine Untersuchung wegen Hexerei verlangte, ist den
Ratsprotokollen nicht zu entnehmen. Spätere Aussagen der
Rebleute deuten daraufhin. Die Art der Anklage löste im Rat
auf jeden Fall Diskussionen aus. Die Stettmeister wollten den
Fall zunächst als einfache Diebstahlsache behandeln. Auf verstärkte
Einrede des Lohnherrn Christoff Ruess befragte man
die Frauen dann auch zur Hexerei.96

Die Tochter Maria belastete im ersten Verhör ihre Mutter so
schwer, dass der Rat für beide Frauen Befragung unter Folter


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