Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 132
(PDF, 94 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0133
132

Andrea Kammeier-Nebel

Sie gab zu, ihre Tochter dem Teufel zugeführt sowie Wetterzauber
geübt und die Ernten willentlich geschädigt zu haben. Ihre
Tochter Agathe ließ der Rat aufgrund eines geistlichen Gutachtens
des Kirchherrn und mit Unterstützung des Straßburger
Weihbischofs frei. Im Januar sorgte er dafür, dass sie von ihrer
Familie außerhalb der Stadt in religiöse Obhut gegeben wurde.
Die Geständnisse Agathes, in denen sie ausführlich die Erziehung
durch ihre Mutter zum Bösen schilderte, wurden ebenso
wie Else Gwinners Geständnisse vor deren Hinrichtung öffentlich
verlesen. Die lebhaften Geständnisfabulate bestätigten
erneut die herrschende Meinung, dass die Hexen ihre
Töchter dem Teufel zuführten und sie im Schadenszauber unterrichteten
.116

Die Freilassung Agathes stieß vor allem in der Rebleutezunft
auf Unverständnis und Kritik. Bastian Hemmert und
Hans Baur waren der Meinung, dass erst die Verhaftung von
Maria und Eva Vetter durch das Ausschussmitglied Caspar
Weiden die bitter notwendigen Hexenprozesse in Gang gesetzt
hätten. Ohne die Aussagen von Maria und Eva Vetter
wäre Else Gwinner nicht verhaftet worden und triebe immer
noch ihr Unwesen zum Schaden der Stadt. Die Freilassung
Agathes sei ein großer Fehler, den der Rat nicht verantworten
könne.117 Dennoch scheint nach der Hinrichtung Else Gwinners
die allgemeine Unruhe in der Stadt abgeklungen zu sein.
Im Januar und Februar 1602 verlieren die Hexenankläger zunehmend
ihren Rückhalt in den Zünften und ihren Ausschüssen
.

Die Isolierung der Hexenankläger
und Ratskritiker

Mitte Januar standen die Gutachten der Juristen nach Auskunft
des Rates noch aus. Ruprecht Silberrad und Lienhart Stehlin
warteten immer noch darauf, dass der Rat auf ihre Weigerung,
schriftlich zu prozessieren, reagierte. Auch das von Caspar Silberrad
beantragte Verfahren zur Rettung seines Leumunds als
Ratsherr war noch nicht eröffnet worden. Juristische Gutachten
erhielt der Rat normalerweise recht schnell. Offensichtlich
spielte er auf Zeit.

Am 13. Januar rief Ruprecht Silberrad die Ausschussmitglieder
zu einer Versammlung auf die Zunftstube der Schmiede. Er
erschien in Begleitung Lienhart Stehlins. Der Kübler Martin
Meyer wollte die Anwesenheit Stehlins nicht dulden und
zwang ihn die Versammlung zu verlassen. Nach diesem Zwischenfall
bat Silberrad die Ausschüsse erneut um Unterstüt-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0133