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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 211
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Ein Hexenprozess im Peterstal 1656

Martin Ruch

211

Ein ergänzender Nachtrag zu Frank Flechtmanns Hexen-
Grundbuch in der diesjährigen Ortenau: Das ehemalige Amt
Oberkirch des Hochstifts Straßburg war von 1604 bis 1635 und
von 1649 bis 1665 an Württemberg verpfändet, bis es der
Straßburger Bischof wieder einlösen konnte. Im Hauptstaatsarchiv
Stuttgart sind daher auch Akten im Bestand A 404 abgelegt
, die diese Zeit unter dem württembergischen Regenten
betreffen. Ein wesentlicher Unterschied in der Herrschaft war
die Konfession, denn unter dem katholischen Bischof als Landesherr
galten andere Regeln als unter dem protestantischen
Herzog. Aber was den Umgang mit „Hexen" betrifft, war auch
unter ihm diese Epoche rigoros, wie der folgende Protokolleintrag
erweist:

„Prozeß gegen Lucia, Hannes Küenlins Wittib ausm Petersthal,
peinlich beklagte, dieweil sie mit dem hochsträflich und abscheulichen
Laster der Hexerei behaftet und hingegen sich mit dem
bösen Feind gegeben oder ihrem Buelen, namens Caspar, teuflischer
vermischen und Unzucht getrieben, ihren Enkel durch beigezauberte
Meüs, welche es an die Füß gebissen, dergestalten
vergüftet, daß ihm der Leib aufgeschwollen und zersprungen,
also armselig gestorben; wie auch übrige beede Enkel auf gleiche
Weis hinzurichten und zu töten unterfangen; nicht weniger an
unterschiedlichen Orten dem Vieh Schaden zugefügt; zumahlen
hin und her uf den Hexentänzen in 30 Jahr her in Zauberei gedient
, als ist uf solch öffentlich beschehene criminalistische Anklag
sowohl auf ihr der peinlich beklagten nach selbst eigenem
bekanntnus ... durch die Maleflzrichter mit einhelligem Urteil zu
Recht erkannt ... erstlich mit dem Schwert vom Leben zu Tod
gerichtet, alsdann Haupt und Körper uf den Scheiterhaufen geworfen
und zu Äschen verbrennt, nachgehend die Äschen in der
Erden begraben werden solle./d

Anmerkungen

1 Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 404 Bü 18 /13: 1656


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