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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 254
(PDF, 94 MB)
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325) und Wagenstatt (VILLIGER, 32), von 1302 bis 1320 in
Weisskirch (VILLIGER, 32; BARTH, Hb, 1713), Ottmarsheim
(VILLIGER, 32; BARTH, Hb, 1050) und Pfaffenheim (VILLIGER
, 32; BARTH, Hb, 1061), auch in Mittelentzen
(... 1315 ...) (FUCHS, Chartriers, 151, n° 1741; BARTH, Hb,
1892), Zimmersheim (... 1320 ...) (VILLIGER, 32; BARTH,
Hb, 1837), endlich auch, bis zu seinem Tode, in Ulm
(VILLIGER, 32; REINFRIED, Landk. Ottersweier, 200; KAUSS,
Ortenau, 2615) und in Renchen (VILLIGER, 32; KAUSS, Or-
tenau, 239). Er scheute sich nicht, auch die Kaplaneien in
Burgheim und Rheinweiler den armen Anfängern zu entreißen
(VILLIGER, 32). Dazu war er auch Domherr in Basel
(...-1332t) (RIEDER, Reg. Constant., II, n° 3600, 3828, 4132;
REINFRIED, Landk. Ottersweier, 200; BARTH, Hb,1050). Er
ist im Jahr 1332 gestorben (VILLIGER, 266).

NEUMETZLER Claudius Michael, „presb. Treviren. dioec",
wird am 23.06.1653 durch den Generalvikar examiniert,
welcher ihn „habilis et idoneus" gefunden hat, und ihn als
Kaplan in Offenburg angenommen hat (G 6309, 52 vo).
Später wird er Pfarrer in Osthoffen (1655), Mutzig (1659),
Dachstein (1659). Er war auch Beneficier (1664), dann
Propst (1658) im Stift Jung-Sankt-Peter in Straßburg und
Stiftsherr in Saint-Leonard (1667) (Kammerer N° 3682).
Wegen „varios excessus" (die nicht weiter angegeben werden
) wird er als Pfarrer von Dachstein abgesetzt und, wie
öfters in solchen Fällen, in den rechtsrheinischen Teil des
Bistums geschickt. Zuerst musste er sich jedoch eine längere
Penitenz auflegen: am 03.02.1667 konnte er ein Attest
des Guardians des Franziskanerklosters von Offenburg
nach Molsheim schicken, in welchem auch bestätigt wurde,
dass er eine Generalbeichte abgelegt hatte (G 6312, 259 vo).
Am 25.02.1667 wurde er zur Pfarrei Renchen präsentiert
(G 1420, 420) und am 2. März erhielt er nur eine commissio
(und nicht die Investitur) für diese Pfarrei (G 6312, 264).

Am 31. August wird der Erzpriester beauftragt, im Geheimen
eine Untersuchung gegen den Pfarrer einzuleiten, da
gemunkelt wird, er habe Beziehungen mit einer jüngeren
Wirtin (Ibid., 318 vo). Die Untersuchung ergab nichts Klares;
jedoch erging eine Mahnung an den Pfarrer: er solle seine
Vergangenheit nicht vergessen und keinen Anlass zu einem
Skandal geben (Ibid., 327 vo). Am 07.03.1668 wird er gemahnt
, den Rest seiner Geldstrafe zu erledigen (Ibid., 364).

Am 23.07.1668 unterbreitet er dem Geistlichen Rat einige
Probleme: Margareta Eckstein, aus Wagshurst, hat sich vor


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