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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 259
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_ 259

Neues zum Aufstand des Bastian Gugel

Suso Gärtner

Am Sonntag, 23. März 2014, um 17 Uhr fiel der Startschuss zur
750-Jahr-Feier der Gemeinde Altschweier (Bühl). Vor mehr als
500 Jahren, im Jahre 1514, versuchte der „Gugelbastian" im
Bühler Amt, wozu auch Altschweier gehörte, einen Aufstand
anzuzetteln. Grund genug, mithilfe einiger Dokumente die
damaligen Verhältnisse erneut unter die Lupe zu nehmen,
zumal eine Bastian-Gugel-Statue auf den Anführer hinweisen
soll.

Der Aufstand, der sich im Bühler Amt im Jahre 1514 abspielte
, ist schon vielfach behandelt worden. Die Autorennamen
reichen von Heinrich Schreiber, 1824, über Albert Rosenkranz
, Karl Reinfried, zahlreichen Zeitungsartikeln bis hin zu
Michael Rumpf, um nur einige zu nennen.1 Trotzdem bleiben
viele Fragen offen. Einige, wenn auch auf den ersten Blick z.T.
nebensächliche Aspekte, sollen im Folgenden angesprochen
werden.

Bastian Gugel und seinen Anhängern ging es darum, die
von der badischen Obrigkeit neu erlassenen Rechte und Vorschriften
abzutun und die alten Rechte wieder einzusetzen.
Darunter gehörten u.a. die Anzeigepflichten beim Rügegericht
,2 die neue Erbordnung, das Recht, in einem Bannwasser
fischen zu dürfen, neu festgesetzte Zollgebühren:

1. Wenn jemandem in seinem Weingarten durch Wildbret
Schaden entstehen würde, sollte er das Recht haben, es zu
scheuchen und umbringen zu dürfen, und es dann behalten
. Dem Vogt, könnte er, wenn er wollte, davon etwas abgeben
.

2. Sie wollten die neue Erbordnung, wonach ein Ehegemahl
den anderen nicht beerben sollte, abschaffen.

3. Wenn jemand eine schwangere Frau hätte, sollte er ein
Fischessen aus dem Bach fischen dürfen.

4. Den Zoll zu Steinbach und Bühl sollte man nicht anders
geben als wie Vorjahren, nämlich vom Fuder 6 d. (Pfennig),
wo man jetzt 5 Plappert gebe. Wenn jemand einen Vierling


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