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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 303
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0304
Ettenheimer Gärten, Teil 7-9 ^f)^

dem Vorgärthchen am Hauß (Richtung Rathaus bzw. Marktplatz?)
habe ich ringsum neue Spalier angebracht, und auf der Seite gegen
dem Hof einen grün angestrichenen Gartten Zaun sezen lassen,
auch das Gartten Häuschen anstreichen lassen, welches mich sicher
50 f gekostet haben mag, ich rechne dafür an 36f. Am Gartten im
Hof habe ich eine neue Latten-Einfassung und durchaus neue Spalier
angebracht 11 f."

Demnach nutzte Schilling die beiden kleinen, zum Schloss
gehörigen Gärtchen, dazu kam noch der Amtsgarten auf den
Espen. Das Schloss wurde nach dem Einzug des Oberforstmeisters
als Oberforsthaus bezeichnet. Schilling beantragte bei der
Regierung, ihm den (großen) Garten und das Dienstgut zuzuweisen
, „weil auf dem Land ein Garten eines der größten Notwendigkeiten
ist". Am 26.4.1804 bat er nochmals um eine Entscheidung,
da „Garten und Acker bey der dermaligen Frühlingszeit ganz öde daliegen
" und man ihm beides zum Dienst überlassen solle, noch
ehe die beste Zeit zum Gartenanbau vorüber sei.7 Seine Bitte
wurde ihm erfüllt, wie seine Tagebuchaufzeichnungen belegen.

Das „Oberforsthaus" diente auch als Wohnung des Forstverwalters
Haurtault, dem das Erdgeschoss des „ehemaligen Rohani-
schen Schlößleins" zugewiesen wurde. Für Schilling bestimmte
der Karlsruher Hofrat die obere Etage zur Unterbringung der
Familie und zur Haushaltung.8

Amtskeller Stölcker hatte am 24.4.1804 ausführliche Vorschläge
über die Einrichtung des „Amtshauses" zur Unterbringung
der Familien Schilling und Haurtault gemacht, auf die
hier nicht eingegangen wird mit Ausnahme der Angaben über
die Prinzessin Charlotte von Rohan-Rochefort.

Stölcker schrieb u. a., Schilling habe auch eine neue Küche
für die Prinzessin von Rohan auf seine Kosten machen lassen,
„an welche (Prinzessin) er einen theil des oberen Stocks oder in den
sogenannten Mansarden wie es heißt mit höherem Vorwissen verlehnt
hat". (...) Die Frau Prinzessin von Rohan wird „um so eher
bemüßiget werden, ein anderes quartier zu suchen als das Hauß
unmöglich für 3 Haußhaltungen Plaz genug fasset". (...) „Die Frau
Prinzessin äußert die größte Verlegenheit deswegen umsomehr als sie
in der Erwartung einige Jahre verbleiben zu können, sich mit Unkosten
eingerichtet hat, auch jetzt nicht gleich ein bequemes quartier zu
finden vermag, und dem Oberforstmeister liegt der von ihr empfangene
Haußzinß, welcher wie mann sagt in 20 louis d'or für das Jahr
bestehen solle, sehr am Herzen."9

Schilling von Canstatt schrieb am 28.6.1804: „Die Prinzeß
Rohan besuchte uns Abends. Sie wird zu uns ins Hauß ziehen nebst
ihrem Matter. Sie zahlt jährlich 24 L'd'or Haußzinß." Am 21.7.1804
vermerkte er im Tagebuch, dass der Prinz und die Prinzessin


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