Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 305
(PDF, 94 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0306
Ettenheimer Gärten, Teil 7-9 ^f)*\

Auch am 4. und 8.3. traf man sich abends zum Spiel. Mit der
Prinzessin Charlotte von Rohan-Rochefort war Schilling gut
bekannt. Sie wohnte wie bereits angegeben zeitweise ebenfalls
im Amtshaus. Am 1.7.1804 ging er nachmittags mit ihr auf
dem Kahlenberg spazieren. In einem Brief vom 17.2.1804
schreibt der Duc d'Enghien von Ettenheim aus seinem Vater
(der Herzog von Bourbon) u.a.:

„Lieber Papa, ich werde gleich damit heginnen mich der Faulheit
zu bezichtigen, da ich ihnen während des ganzen Karnevals nicht
geschrieben habe, wofür ich um Verzeihung bitte. (...)
Seit der Ankunft des Oberforstmeisters des Kurfürsten, genannt
Baron Schilling, ist Ettenheim viel angenehmer geworden. Er ist
in die ehemalige Residenz des Kardinals eingezogen, und hat eine
junge und gut aussehende Frau, und was noch viel besser ist, die
das Vergnügen liebt. Das hat uns die Annehmlichkeiten einiger
Bälle und Picknicks während dieses Karnevals gebracht. So wie
uns die Frau zum Tanzen bringt, so bringt uns der Mann zum
Jagen. Er ist sehr zuvorkommend, und für alles was nicht seine
Pflichten einschränkt, denen er sehr streng nachgeht, ist er so
umgänglich und ehrenhaft wie möglich."14

Mathias Jäger beschwert sich gegen Oberforstmeister von
Schilling wegen Beeinträchtigung an seinem Eigentum

Am 14.5.1805 beschwerte sich Mathias Jäger beim Badischen
Kurfürsten, Oberforstmeister von Schilling habe sein Eigentum
„durch neue Anlegung eines Rebgeländers in dem herrschaftlichen
Garten (beim Amtshaus) an seinem daran stoßenden Scheuer- und
Stallungs-Gebäu" beeinträchtigt. Schilling wies die Klage von
Jäger als unbegründet zurück. Dessen Angaben seien vollkommen
unwahr und erdichtet. Statt des alten schlechten Geländers
habe er auf seine Kosten an die nämliche Stelle ein ordentliches
Spalier herstellen und die Bäume und Reben daran binden lassen
. Amtskeller Stölcker nahm am 12.5.1806 zum Vorgang ausführlich
Stellung, wobei er sich auf die Bittschrift des hiesigen
Bürgers (und Bauers) Mathias Jäger „wegen einem an seiner Scheuer
und Stallungs-Gebäude befindlichen Rebgeländer in dem zum ehemaligen
Schloß, nunmehr Oberforsthauß, gehörigen FLerrschaftsgärtlein"
(!) bezieht. Stölcker bestätigte die Angaben von Schillings.

Es ist hier nicht möglich, auf alle Einzelheiten des Streits
einzugehen. Letztendlich wies der Karlsruher Hofrat am
10.6.1806 die gegen von Schilling vorgebrachte Klage ab.15

Das Anwesen von Mathias Jäger grenzte an die hintere
Nordseite des Amtshofs, wo sich damals ein „Herrschaftsgärt-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2015/0306