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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
96. Jahresband.2016
Seite: 50
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Hans Harter

zwei „praktische Männer": Den elsässischen Förster Ignaz Millicher
für die Wälder und den Floßmeister Abraham Koch für
„umfassendste Studien längs der Ybbs".6 In Wien wurde wegen
der rechtlichen Grundlagen für die Flößerei angefragt, die für
das Unternehmen von zentraler Bedeutung war. Während die
Behörden die Eigenschaft der Ybbs als öffentliche Wasserstraße
bestätigten und der Forstmann den Wert des Objekts bejahte,
ging Koch den 130 km langen Fluss fünf Mal auf und ab, um
gleichfalls ein positives Gutachten abzugeben: Er erklärte die
Übertragung der Schwarzwälder Floßtechnik, bei der 25-36
„Gestöre" zu einem Floßzug verbunden werden, für machbar,
da die Ybbs, im Gegensatz zu den anderen Alpenflüssen, ebenfalls
ein Niedrigwasserfluss ist. Nur bei einer Wassertiefe von
60-90 cm konnten die 400-450 m langen Gestörflöße mit ihrer
Holzmasse sicher gesteuert und durch „Sperren" abgebremst
werden.7 Der Vorteil dieser Floßtechnik lag auf der Hand: Zwar
benötigte sie eine größere Besatzung, doch betrug ihre Kapazität
(500-600 Stämme) ein Vielfaches der alpenländischen
Flöße und entsprach der eines Donaufloßes.

1865 ging die Domäne Waidhofen in den Besitz des französischen
Konsortiums mit 17 Mitgliedern über, zum Preis von
einer Million österreichischer Gulden (ca. 8,8 Millionen €).
Sogleich stellten die neuen Besitzer den Antrag „um Bewilligung
zum Flößen von Bau- und Brennholz auf der Ybbs" worauf
amtliche Erhebungen begannen. „Mit diesem ersten
Schritte [...] war eine gewaltige Aufregung in das Ybbsthal
eingezogen. Denn dass auf der Ybbs [...] Bau- und Brennholz
auf Flößen fortgebracht werden sollte, das war ein Ereignis,
welches alle Bewohner auf das lebhafteste beschäftigte".8 Es
bildeten sich Parteien, je nachdem, was sie erwarteten: Die Eisenindustriellen
, bisher Hauptabnehmer des Holzes, fürchteten
steigende Preise;9 die Waldbesitzer sahen die Chance, die Abhängigkeit
von jenen zu beenden; die Holzknechte hofften auf
Beschäftigung, die sie in der Eisenindustrie nicht mehr fanden.

Zur Flößerei auf der Ybbs äußerten sich allerlei Experten,
von denen die meisten sie „für eine absolute Unmöglichkeit
erklärten". Die Juristen waren, wie zu erwarten, in zwei Lager
geteilt: Pochten die einen auf das Eigentumsrecht der Werksbesitzer
, ohne deren Zustimmung sie nicht möglich sei, so verwiesen
andere auf die Eigenschaft des Flusses als „öffentliches
Gut", dessen Nutzung niemandem ausschließlich zustehe,
auch nicht den Wasserwerkern. Sie müssten die Flößerei und
die Herrichtung der Wehre dulden, da sie „eine im Interesse der
Forstkultur gesetzlich geschaffene Servitut" sei, nur Schäden
müssten ersetzt werden.10


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