Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
3. Jahrgang.1983
Seite: 56
(PDF, 21 MB)
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Warum stimmte aber die Maßeinheit beim Rathaus mit den festgelegten
Maßen nicht überein ?

Sehr bald wurde entdeckt, daß unter der Trennwand des Ratsaales die Längsunterzüge
im Erdgeschoß in der ehemaligen Kornhalle mittels einer Überblattung gestoßen waren,
daß demnach also früher hier Säulen gestanden haben. Bei Grabarbeiten stieß man, in
der Projektion unter der Saaltrennwand, auf ein altes romanisches dort vermutetes Querfundament
. Vom Nordgiebel her gemessen haben Saaltrennwand und Mitte Fundament
einen Abstand von 9,15 m, also wieder 30 Fuß. Die verbleibende Gebäudelänge bis zur
Grundstücksgrenze des Anwesens Frank mißt 12,20 m, also 40 Fuß. Daraus ist zu schließen
, daß sich die Gerichtslaube aus zwei Gebäuden entwickelt hat, von dem das nördliche
eine Front von 30 Fuß besaß, das südliche eine von 40 Fuß.

Das entdeckte Querfundament liegt übrigens zwischen dem ursprünglichen 3. und 4. Bogen
.

Bisher war nicht bekannt, daß ein Haus mit einer Straßenlänge von 40 Fuß angelegt wurde
, aber die Maße sind eindeutig. Vermutlich gehörte das mit 40 Fuß errichtete, bevorzugte
Haus dem Ritter, Pfandherrn oder Schultheissen. Es hatte auch innerhalb des
Grundrisses an der Stelle des jetzigen Arrestlokals eine Wendeltreppe. Das runde Mauerwerk
und die unterste Steinstufe mit einem Spindelansatz, sind bei den Bauarbeiten gefunden
worden.

Der im Hof gelegene Treppenturm mit Holzwendeltreppe und profilierten Blockstufen,
ist sehr wahrscheinlich erst von dem Pfandherrn und Ritter von Hürnheim im Jahre 1520
erbaut worden.

Die bauliche Entwicklung des interessanten Gebäudes läßt sich wie folgt zusammenfassen
:

Mit der Stadtgründung im Jahre 1249 sind sicherlich an der jetzigen Stelle des Rathauses
zwei Häuser errichtet worden, das eine mit 30 Fuß, das andere als bevorzugtes mit 40 Fuß
Straßenlänge. Aus diesen beiden Gebäuden hat sich später die Gerichtslaube entwickelt,
wobei je 10 Fuß Straßenlänge einen Rundbogen erhielt.

Bei der Erbauung des eigentlichen Rathauses im Jahre 1520 durch den Pfandherrn Wolf
von Hürnheim, ist vor allem das Obergeschoß mit dem gotischen Fensterband entstanden
, das nach den darunter befindlichen 7 Bögen ausgerichtet wurde.
Anhand von Vergleichsobjekten ist zu ersehen, daß in der damaligen Zeit konstruktiv
und gestalterisch klar und einfach gebaut und Grundrißverschiebungen nicht vorgenommen
wurden. Erst später, als auch die Bürger der Stadt ihre Naturalsteuern (Zehnten) abgeben
mußten, ergab sich die Notwendigkeit der Errichtung einer Korn- oder Fruchthalle
. Dabei hat man die klare Gestaltung und Grundrißbildung des Rathauses gestört und
nach den damaligen Platzbedürfnissen das Untergeschoß neu aufgeteilt.
Es wurde sehr wahrscheinlich zwischen dem Rathaus und der Kornhalle eine Trennung
vollzogen und für beide Funktionen eigene Zugänge in Form der beiden größeren barocken
Bogen geschaffen.

Bei der Planung und Ausführung des Umbaues in den Jahren 1965 - 1967 ist der ursprünglichen
Bauform entsprochen worden, denn anstelle der beiden Eingangsportale
wurden 3 barocke Rundbögen eingebaut. Somit hat das Rathaus auch im Erdgeschoß
wieder 7 Bögen. Die Straßenfassade hat ihr optisches Gleichgewicht wieder erhalten und
ist ihrer ursprünglichen Bauform näher gebracht worden.

In der Eingangshalle stehen die beiden neuen Holzsäulen auf dem alten Querfundament
und der darüber liegende Querunterzug soll die Trennungslinie zwischen den beiden ursprünglich
getrennten Gebäuden markieren.

Außer den Außenwänden bis zum Dachansatz, dem Treppenturm und einer Wand im
Erdgeschoß ist im Altbau alles erneuert worden. Im Obergeschoß sind die Innenwände
mit sichtbarem Fachwerk in gotischer Form ausgeführt und alle Räume haben eine Holzbalkendecke
mit Unterzügen, der Konstruktion entsprechend erhalten.

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