Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
6. Jahrgang.1986
Seite: 14
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Der Bürgernutzen,

eine geschichtliche Betrachtung

Die Begriffe Bürgernutzen, Allmendnutzung, Bürgergabe oder Gemeindenutzen sind nahezu
gleichbedeutende Bezeichnungen für Nutzungsrechte über Wald und Weideland, deren
Ursprung bis in die germanische Besiedlungszeit zurückreicht. Die genaue Herkunft
des ältesten Ausdruckes »Allmende« ist nicht genau geklärt. Die Allmende galt ursprünglich
als unverteiltes Land, das zur gemeinschaftlichen Nutzung der Landbevölkerung offenstand
. Erst mit fortschreitender Besiedlung wurden strengere Abgrenzungen erforderlich
. Die Allmendnutzung war nach landschaftlichen und örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich
ausgeprägt. Wald, Weideland sowie Flußläufe dienten zur Viehzucht, Schweinemast
, Jagd, Holznutzung und Fischerei. Gelegentlich waren auch Sondernutzungen an
Steinbrüchen üblich. Durch diese Art gemeinsamer Nutzung ist in den germanischen Ländern
neben dem Grundrecht des Privateigentums an Grund und Boden, an dem besonders
die Grundherren festhielten, eine fast gegensätzliche kollektive Form des genossenschaftlichen
Gemeineigentums entstanden, das den eigentlich besitzlosen Bauern ein Verfügungsrecht
über Grund und Boden sicherte.

Ursprünglich waren Art und Umfang der Allmendnutzung nicht geregelt, offenbar solange
, wie alles im Überfluß vorhanden war. Regelungen fanden erst statt, als die Not beziehungsweise
die Knappheit dies erforderte. Die Weidenutzung war vielfach noch im 16.
Jahrhundert völlig freigegeben, während zur Sicherung des Bauholzes schon frühzeitig eine
Aussonderung einzelner Waldstücke als Bauwald vollzogen wurde. In jener Zeit, als der
Wald und das Land knapp wurden, entstanden durch territoriale Abgrenzungen die Mark-

An August Lang, Kenzingen, Kieselquerstraße, werden zum Beispiel 4 Ster Bürgerholz vergeben. In
ca. 1 Stunde wird das Holz von Karl Stöcklin, Forchheim mit einer Bandsäge mit Spaltvorrichtung
(1960) gesägt.

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