Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
6. Jahrgang.1986
Seite: 16
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Pressenotiz in Kenzinger Zeitung 1897.

Der Wald als Stütze für Kenzingen

- Anmerkungen zu einer zweckgebundenen Nutzung -

Der große Waldbesitz hat in der Vergangenheit der Stadt Kenzingen erhebliche Einnahmen erbracht,
die sich nicht nur auf den laufenden Betrieb ausgewirkt haben, sondern auch zur Finanzierung von
vielen Investitionen einen nicht unbedeutenden Betrag beisteuerten.

Im badischen Forstgesetz von 1833 wurde bestimmt, daß im Wald nicht mehr Holz geschlagen werden
durfte, als Holz zuwächst. Nicht hiebsreifes Holz schwacher Dimensionen durfte nur bei Auslese-
durchforstungen zur Waldpflege eingeschlagen werden. Damit wollte man die Erhaltung des Waldes
sichern. Eine Art Sparkassenfunktion des Waldes war für den Waldbesitzer die Möglichkeit, für außerordentliche
Fälle einen besonderen Holzhieb zu beantragen. Dieser sogenannte außerordentliche
Hieb wurde besonders abgerechnet, und die Erlöse konnten für bestimmte Investitionen verwendet
werden.

Im letzten Jahrhundert sind aktenmäßig nur ein außerordentlicher Holzhieb und eine größere
Baumaßnahme der Stadt Kenzingen registriert. Im Jahr 1897 wurde ein außerordentlicher
Hieb von 1.700 Festmeter Holz von der Forstbehörde genehmigt. Der Holzerlös von
rund 20.000 Goldmark war für den Bau des neuen Schulgebäudes bestimmt. In den Jahren
1898 bis 1900 wurden hierfür 100 bis 110 Jahre alte Fichten am hinteren Rollberg eingeschlagen
.

Erst nach dem ersten Weltkrieg kamen wieder außerordentliche Bedürfnisse der Stadt Kenzingen
, die der Wald finanzieren half. So wurde im Jahre 1922 ein außerordentlicher Holzhieb
von 550 Festmeter vorgenommen, dessen Erlös für den Wohnungsbau mitverwendet
wurde. In den Unterlagen der Stadt ist festgehalten, daß für den Bau eines Doppelwohnhauses
im Balger ein Darlehen von 850 Millionen Mark aufgenommen werden mußte. Zur
Deckung der Baukosten wurde daher ein außerordentlicher Holzhieb genehmigt, der Einnahmen
von 150 Millionen Mark brachte. Zur damaligen Zeit war eine Erlösvoraussage
wegen der Preisschwankungen von Tag zu Tag nicht möglich (Inflation). Die gleiche Situation
war im Jahr 1923. Die Stadt Kenzingen hatte einen außerordentlichen Holzhieb von
1.500 Festmeter zur Finanzierung für Wohnungsbauten beantragt, da sie eine Geldsumme
von 1 Million Mark benötigte. Die Forstabteilung in Karlsruhe hatte aus Nachhaltsgründen
Bedenken. Da nicht genug hiebsreifes Holz vorhanden war, wurden nur 400 Festmeter
genehmigt. Nach persönlicher Rücksprache von Bürgermeister Baptist bei der Forstabteilung
in Karlsruhe wurde der außerordentliche Holzhieb von 400 Festmeter auf 700 Festmeter
erhöht. Nach den Akten des staatlichen Forstanus wurden in den Jahren 1925 bis 1934
7.000 Festmeter außerordentliche Nutzung genehmigt. Die erzielten Erlöse wurden zur Er-

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