Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
12. und 13. Jahrgang.1992/1993
Seite: 104
(PDF, 46 MB)
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9. Krankenmeisterin Thecla Heuschmid (in), 39 Jahre alt, 15 Jahre im Orden, * in Beuern
bei Baden-Baden,

10. Konventskellerin Lutgardis Arquin (in), 37 Jahre alt, 5 Jahre im Orden, * in Wagshurst,

11. Konventsmeisterin Edmunda Wohlhüter (in), 33 Jahre alt, 11 Jahre im Orden, * in
Baden-Baden, + 28. X. 1814 in Freiburg,

12. Kustodin Benedicta Nothelfer (in), 30 Jahre alt, 7 Jahre im Orden, * in Kuhbach im
Hohengeroldseckischen, + 16. I. 1833 in Lichtental.

Laienschwestern:

13. Portnerin Antonia Ziegler (in), 74 Jahre alt, 48 Jahre im Orden, schwach und kränklich
, Analphabetin, * in Zirn in Tirol, + 10. XII. 1813 in Freiburg,

14. Krankenwärterin Johanna Schnitzer (in), 73 Jahre alt, 49 Jahre im Orden, schwach
und kränklich, Analphabetin, * in Inzing in Tirol, + 30. IV. 1807 in Kenzingen,

15. Gärtnerin Humbelina Gast (in), 57 Jahre alt, 30 Jahre im Orden, immer kränklich,
Analphabetin, * in Zirn in Tirol,

16. Abteidienerin Agatha Kamm (in), 36 Jahre alt, 12 Jahre im Orden, Analphabetin, *
in Beuern bei Baden-Baden,

17. Konventsdienerin Innocentia Weidner (in), 29 Jahre alt, 8 Jahre im Orden, Analphabetin
, * in Wagenstadt bei Kenzingen, + 6. II. 1807 in Euenheim,

18. Oberköchin Barbara Christ (in), Analphabetin, 24 Jahre alt, 6 Jahre im Orden, * in
Reichenbach im Hohengeroldseckischen, + 6. VII. 1809 in Freiburg9.

Der Reichsdeputationshauptschluß hatte den Begriff der »verhältnismäßigen Pension« eingeführt
, das heißt, die Höhe einer solchen richtete sich nach dem Umfang des eingezogenen
Klostervermögens. Allerdings war der Willkür der Säkularisatoren nach unten eine
Grenze gesetzt. In Anbetracht der vom Staat errechneten Werte und der angespannten allgemeinen
Finanzlage konnten die Regularinnen keine übertriebene Hoffnungen auf ihre
zukünftige Versorgung setzen. Am besten kam noch die Vorsteherin weg. Laut Anweisung
Malers vom 22. September 1806 an die Gefällverwaltung Kenzingen erhielt sie von dieser
jährlich 1.100 fl., die Priorin und die Frauen über sechzig Jahre je 300 fl., die übrigen
Frauen je 250 fl. Die drei älteren Konversinnen mußten künftig mit je 200 fl. im Jahr auskommen
, die drei jüngeren mit je 150 fl. Die Landesherrschaft setzte allerdings verschiedentlich
die Zahlungen in den folgenden Jahren und Jahrzehnten herauf. Entsprechende
Forderungen wurden selbst von den Staatsstellen als nicht unbillig empfunden, da sich
die Pensionslasten sehr bald durch Todesfälle zu verringern begannen1". Nach der endgültigen
Beendigung der Klosterwirtschaft Ende Oktober 1806 ging die Korporation wie
geplant auseinander. Der Verband war auch kirchlicherseits gelöst, als das bischöflich-
konstanzische Ordinariat, das entgegen den Maßgaben des Reichsabschieds von 1803 anfänglich
gar nicht zugezogen war, die Dispensation von den Gelübden erteilte:

Des Hochwürdigsten und Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Karl Theodor, Fürst-Primas
des Rheinischen Bundes, des heil. Stuhls zu Regensburg Erzbischofen, Fürsten von Aschaffenburg
, Regensburg, und Frankfurt etc. etc. Bischofen zu Konstanz.
Wir zu den geistlichen Sachen verordneter Vicarius Generalis etc.
Nach erfolgter Auflösung des Frauenstifts Wonnenthal sind Wir durch die Hochwürdige
Frau Äbtissin und die übrigen wohlehrwürdigen Mitglieder desselben um die Dispensation
von den Ordenssatzungen ersucht worden, welche Wir denselben sammt und sonders
anmit durch nachstehende Erklärung förmlich ertheilen:

1. Von allem dem, was die Regel und die Satzungen des Ordens und der Kommunität mit
sich bringen, wird allgemein dispensirt. Insbesondere dürfen demnach

2. alle Mitglieder des aufgelösten Stifts

a) ihren Ordenshabit ablegen und mit einer anständigen und sittsamen weltlichen Kleidung
vertauschen,

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