Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
12. und 13. Jahrgang.1992/1993
Seite: 105
(PDF, 46 MB)
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b) ihre Tagesordnung und Andachtsübungen nach eigener Wahl einrichten, statt des
lateinischen Breviers aber sich des deutschen z. B. von Prof. Dereser bedienen,

c) sich in Ansehung der Fasten und der Enthaltung vom Genuß der Fleischspeisen
lediglich nach den allgemeinen Bisthumsvorschriften richten, und

d) ihre Beichten jedem für den Beichtstuhl bevollmächtigten Welt- oder Ordenspriester
ablegen.

3. Das Gelübde lebenslänglicher Enthaltsamkeit bleibt auch außer dem Kloster in voller
verbindlicher Kraft. Was aber

4. das Gelübde der Armuth betrifft, so erlauben Wir im Einverständnis mit der hohen
Landesregierung, daß die sämmtlichen Mitglieder des aufgelösten Stifts in Gemäßheit
der Landesfürstlichen Verordnungen vom 31. August und 11. November 1782 für die
Zukunft Eigenthum erwerben und darüber disponiren mögen.

Übrigens empfehlen Wir ihnen nachdrucksamst einen frommen und erbaulichen Wandel,
und eine gehorsame und genaue Befolgung aller bischöflichen undpfärrliehen Anordnungen
, und wir glauben billig erwarten zu dürfen, daß sie hierin den übrigen Christen ein
nachahmungswürdiges Beyspiel geben werden.

Konstanz am 12. Nov. 1806

lg. Frhr. v. Wessenberg Vic.u

Einige Nonnen nahmen ihren Wohnsitz in Kenzingen, einige, unter ihnen die Äbtissin,
in Freiburg, einige traten nach längerer Wartezeit im Spätjahr 1807, nachdem sie zwischendurch
ohne Erfolg ihre Aufnahme ins Kloster Adelhausen betrieben hatten, in den Lichtentaler
Konvent ein. Die Pensionsverpflichtungen des Staates endeten erst um die
Jahrhundertmitte mit dem Ableben der letzten Wonnentaler Religiosinnen.

Die von Maler angeordneten Verkäufe und Verpachtungen wurden alsbald abgewickelt.
Das wohl begehrteste größere Objekt war das Kirnhaider Bad. Der Archivar und Statistiker
Johann Baptist Kolb beschreibt es in seinem badischen Ortslexikon 1814 folgendermaßen:

»Kirnhalden, ein berühmtes Bad, liegt in einem nicht unangenehmen Thale 1/2 Stunde
südöstlich von dem Flusse Bleich und dem Dorfe Bleichen in dem Bezirksamte Kenzingen
, es gehört zur Gemeinde Bleichen und ist ein Privat-Eigenthum des Grafen Philipp
von Kageneck, den Namen trägt es wahrscheinlich von dem Kirnberg, worauf die Ruinen
des ehemaligen herrschaftlichen Schlosses sich befinden, von welchem die Herrschaft Kürn-
berg ihren Namen führte. Es war allda im 15ten und Anfangs des löten Jahrhunderts ein
Pauliner-Kloster, berühmt als Wallfahrt und durch das Wunderbad, zum heiligen Kreuz
genannt. Es gehörte nach Ensisheim im Elsaß, und als es später abgebrannt war, kam es
im Jahr 1585 durch Kauf an das vorige Kloster Wonnenthal, und nach Auflösung dieses
Stiftes an den gegenwärtigen Besitzer. Nach chemischen Untersuchungen kömmt das Wasser
jenem von Pfeffers sehr nahe, und leistet in gichtisch-arthritisch-rheumatischen Krankheiten
die besten Dienste«12.

Dagegen war das Amtsphysikat Hochberg, das im Juni 1807 auf landesherrliches Geheiß
ein Gutachten erstellte, weniger vom Nutzen des Badewassers überzeugt. Nach seiner Analyse
gehörte es zu den unwichtigen Heilwässern dieser Gegend, da es außer einem schwach
schwefelhaltigen Anteil keine sonstigen mineralischen Beimengungen enthielt und zum Gebrauch
erwärmt werden mußte. Auch der Gefällverwalter Harscher in Kenzingen, der den
Verkauf in die Wege zu leiten hatte, war von der geringen Qualität der Quelle überzeugt.
Gleichwohl bereitete ihm die Sache keinerlei Sorgen, denn dieses Bad wurde vom Publikum
allen anderen »Einbildungs-Bädern« der Umgebung vorgezogen. Gemessen an dem
im Frühjahr 1807 verkauften St.-Landolins-Bad, das zur Hinterlassenschaft des Stifts Et-
tenheimmünster gehörte, hielt er einen Erlös von 10.000 fl. für nicht unrealistisch. Das

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