Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
17. Jahrgang.1997
Seite: 134
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1997-17/0136
Des Gesellen Meisterstück: ein Faß.
Holzküfer Hensle aus Nord weil

von Ursula Huggle

Erhart Hensle, Holzküfermeister, Ortsvorsteher und Standesbeamter
in Nordweil.

Gründung des Betriebs durch Großvater Johann Ende des 19.
Jahrhunderts, vom Vater Johann weitergeführt, seit 1959 von
Sohn Erhart Hensle.

Warensortiment: Herstellung von Holzbottichen und -fässern,
Erzeugung und Verkauf von Weingeist.

Dienstleistungen: Reparatur von Fässern und Bottichen, Erneuerung
von Barriquefüssern.

Ein altes Handwerk

Sieben Küfermeister gehörten im Jahr 1750, als sie einmütig den Heiligen Martin zu ihrem
Handwerkspatron wählten, der Küferzunft in Kenzingen an2. Heute gibt es im ganzen Bezirk
gerade noch einen (Holz-)Küfermeister, der sich auf das Handwerk des Faßmachens versteht:
Erhart Hensle. Wenn er einmal seinen Setzhammer an die Wand hängt, kann man ein Eichenfaß
noch beim nächsten Holzküfer in Bahlingen am Kaiserstuhl bestellen. Wenn auch dieser
aus Altersgründen aufhört, verschwindet ein Handwerk, welches jahrhundertelang für die
Bürger und Bauern von großer Bedeutung war, denn in jedem Keller lagerten Fäßchen für den
Wein und den Haustrunk. Fast jeder besaß neben Ackerland, einem Krautgärtlein und ein paar
Obstbäumen auch ein Stückchen Reben, zumindest in unserer Weingegend.
Holz- und Weinküfer waren ursprünglich nicht getrennte Berufe wie heute. Für die Faßmacher
, Kübler, Küfer, Böttcher und wie sie sonst noch heißen war es selbstverständlich, auch
etwas vom Weinkeller zu verstehen. Daher wird in der alten Küferordnung die Pflege und Behandlung
des Weins mit keinem Satz erwähnt. Lediglich der Verwertung der Traubenrückstände
, des Tresters und Trebers, galten einige Bestimmungen. Küfermeister Kaspar Kaiser
stellte beispielsweise zu Anfang des 19. Jahrhunderts nicht nur Fässer her, sondern war als
herrschaftlicher Küfermeister auch für das tägliche oder wöchentliche Visitieren des in acht
Kellern lagernden Herrschaftsweins und für das Abfüllen des Besoldungsweins zuständig1.
Wein - und meist auch Getreide - machte damals neben der Entlohnung durch Geld noch einen
Teil des Gehalts aus. Die Küferordnung von 1750 legte noch weitere Regeln fest, so die
Bedingungen des Weinverkaufs, das Aufladen der Fässer, aber vor allem Regeln für die Ausbildung
der künftigen Küfermeister. Der Geselle hatte nach Beendigung der Lehrzeit drei Jahre
auf Wanderschaft zu gehen, um die Herstellung der Fässer gründlichst zu erlernen, denn als
Meisterstück mußte er selbst ein Faß herstellen. Bis ins kleinste Detail wurden daher Vorschriften
erlassen, wie ein solches Faß anzufertigen sei. Sehr viel anders baute auch der junge
Erhart Hensle zweihundert Jahre später sein Gesellenstück nicht, ein rundes Faß mit 200 Litern
Inhalt, während sein Meisterstück in einem 620 Liter fassendem ovalen Faß bestand.

Erhart Hensle, geb. 26.7.1932, Sohn von Johann Hensle, Küfer,
und Rosa geb. Blattmann. Volkshochschule, drei Jahre Lehrzeit,
davon ein Jahr beim Vater und zwei Jahre in der Firma Bury in
Broggingen. Während der Gesellenzeit besuchte Erhart Hensle
Lehrgänge in Weinsberg - auch zum Weinbau - und die Meisterschule
in Freiburg. Meisterprüfung 1958 mit 26 Jahren. Übernahme
des väterlichen Betriebs 1959.

Erhart mußte einen Teil der Lehre in einem anderen Betrieb absolvieren, da sein Vater keine
Meisterprüfung abgelegt hatte und daher nur teilweise zur Ausbildung berechtigt war. Auch

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