Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
21., 22. und 23. Jahrgang.2001-2003
Seite: 15
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Abb. 1: Stadtmauer hinter dem ehemaligen Franziskanerkloster.

Gitta Reinhardt-Fehrenbach und Bertram Jenisch

Was ist ein Kulturdenkmal?

Einerseits ist das ganz einfach, denn es ist vom Gesetzgeber geregelt. Im Denkmalschutzgesetz
von Baden-Württemberg heißt es: „Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen,
Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen
oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Zu einem
Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von
Denkmalwert bildet."

Was bedeuten wissenschaftliche, künstlerische oder heimatgeschichtliche Gründe? Dies lässt
sich am besten an Beispielen erläutern: Die Wehranlage, bestehend aus Stadtmauer und dem
ihr zum Teil vorgelagerten Graben, ist das größte mittelalterliche Bauwerk in der Stadt.
Errichtet im späten 13. Jahrhundert, wurde sie im Laufe der Zeit mehrfach verändert. Teilweise
ist die Stadtmauer noch im Stadtbild erkennbar (Abb. 1), die Originalsubstanz ist lediglich in
der Höhe reduziert. Auf weiten Strecken wird die Wehrmauer in ihrer ursprünglichen Höhe als
Rückwand der sich daran anlehnenden Gebäude genutzt. Dies ist auch beim folgenden Beispiel
der Fall. In den Bereichen, in denen über das Gehniveau hinausragende Teile der Stadtmauer
abgetragen wurden, konnte mehrfach gezeigt werden, dass die Mauer und der verfüllte Graben
in ihrer Substanz im Boden erhalten sind.

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