http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0030
Gestaltungssatzung für die Altstadt
Steht eine Gesamtanlage unter Denkmalschutz, ist damit noch nicht im einzelnen geregelt,
welche Veränderungen als "erheblich" und welche als "unerheblich" angesehen werden. In der
Gestaltungssatzung (Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO) sind die
Anforderungen an die Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen konkretisiert. In
mehreren Abschnitten ist ausgeführt, was bei Neubauten, Anbauten, Umbauten und Renovierungen
zu beachten ist, so z.B. bei der Ausbildung von Fenstern, Türen und Toren, Dächern
und Dachgauben, bei Putz und Farbgestaltung. Mit der Gestaltungssatzung haben Bauherren
und Architekten eine verbindliche Grundlage für ihre Planungen im Altstadtgebiet erhalten.
Die darin festgehaltenen Gestaltungsgrundsätze entsprechen auch den Grundsätzen bei der
fachlichen Beratung durch das Landesdenkmalamt bzw. die Untere Denkmalschutzbehörde.
Die Satzung ist kostenlos im Rathaus erhältlich.
Abb. 16: Häuserzeile auf der Westseite der Hauptstraße. Bemerkenswert sind die weitgehend geschlossenen
, mit Biberschwanzziegeln gedeckten Dachflächen.
28
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0030