http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0033
Welche Unterstützung erhält der Kulturdenkmaleigentümer?
Steuerliche Vorteile
Der Kulturdenkmaleigentümer hat die Möglichkeit, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich
begünstigt zu werden. Demnach kann der Steuerpflichtige bei einem Gebäude, das ein Kulturdenkmal ist,
bis zu 10% der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des
Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, im Jahr der Herstellung
und in den folgenden neun Jahren absetzen. Eine sinnvolle Nutzung ist nur anzunehmen, wenn dadurch die
Erhaltung der schützenswerten Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Die erforderliche Bescheinigung zur
Vorlage beim Finanzamt wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde ausgestellt und kann nach Fertigstellung
der Maßnahmen vom Steuerpflichtigen beantragt werden.
Zuschüsse als freiwillige Leistungen des Landes
Das Land gewährt aufgrund des § 6 DSchG Zuwendungen zu Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung
und Pflege von Kulturdenkmalen dienen. Die Zuwendungen sollen die Kulturdenkmaleigentümer bei der
Erfüllung der Pflichten unterstützen, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz bzw. aus der Sozialbindung
des Eigentums ergeben. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Landesdenkmalamt
entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die zuwendungsfähigen Maßnahmen
müssen den denkmalpflegerischen Erfordernissen entsprechen. Genauere Informationen über das Verfahren
erhält der Kulturdenkmaleigentümer in einem Beratungsgespräch mit der Gebietsreferentin vor Ort
oder im Landesdenkmalamt, Außenstelle Freiburg.
Abb. 20: Detail vom Renaissance-Portal des ehem.
Rentamts, Hauptstraße
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