http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0119
mit der Umschrift „SIGILLUM CIVITATIS KENTZINGENSIS" zu erwerben. Laut Beschreibung
des Siegels durch die Badische Historische Kommission aus dem Jahr 1909 war dieser
Stempel zwischen 1662 und 1759 bei der Stadt in Gebrauch und kann für diesen Zeitraum als
Siegelabdruck an Urkunden nachgewiesen werden1-6. Damit ist Kenzingen wieder im Besitz
jenes künstlerisch und handwerklich äußerst qualitätvoll gearbeiteten Siegelstempels, der in
der Amtszeit von Stadtschreiber Johann Conrad Reichlin, möglicherweise auf seine Veranlassung
hin, angefertigt wurde und mit dem dieser (und seine Nachfolger bis zur Mitte des nächsten
Jahrhunderts) Urkunden, Verträgen und sonstigen offiziellen Schriftstücken der Stadt
Kenzingen ihre beglaubigte Rechtsgültigkeit verlieh.
Zeichnung vom Abdruck des von Stadtschreiber Reichlin namens der Stadt Kenzingen
benutzten Siegelstempels. Bildvorlage: vgl. Anm. 156
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