Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
21., 22. und 23. Jahrgang.2001-2003
Seite: 119
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Sussann (wie Anm. 1), S. 71 f.

Konrad Burger, Chronik des Klosters Wonnental, zit. nach Sussann (wie Anm. 1), S. 85.
Vgl. Sussann (wie Anm. 1), S. 125 f.

Ebd., S. 126 ff. Kenzingen 'bis uff noch wenig Häuser verbrandt" (GLA 208/189, 4.9.1650), zit. nach:
Wild, Anton, Das Schulwesen in Kenzingen, in: Geschichte der Stadt Kenzingen, Bd 2 (wie Anm. 1),
S. 155-172, hier S. 170, Anm. 7.

StadtAKenz, Rats- und Gerichtsprotokoll der Stadt Kenzingen (1655-1674), noch ohne endgültige Signatur
; StadtAF L Kenzingen C. VIII, Extra Iudiciale Prothocollum civitatis Kentzingensis (1655-1676).
Wie groß die Verluste des Kenzinger Stadtarchivs durch den Dreißigjährigen Krieg waren, lässt sich
schwer ermessen. In den untersuchten Rats- und Gerichtsprotokollen wird verschiedentlich auf ältere,
damals offenbar noch vorhandene Ratsbeschlüsse verwiesen, so etwa im Ratsprotokoll vom 4.3.1656
auf einen Ratsbescheid vom 14.7.1646, im Protokoll vom 28.4.1657 auf ein von der vorderösterreichischen
Regierung für die Güter eines Kenzinger Bürgers erlassenes Verkaufsverbot aus dem Jahr 1633
oder im Protokoll vom 5.2.1667 auf einen Ratsbescheid vom 15.4.1628. Dazu passt, dass Sussann (wie
Anm. 1, S. 72, Anm. 2) ohne genauere Angabe aus einem "Ratsprotok(oll). im Kenz(inger). Archiv"
eine Bemerkung über Wiederaufbauansätze in Kenzingen 1638 nach dem Fall Breisachs zitiert. Dies
würde bedeuten, dass zur Zeit Sussanns zumindest ein Band Ratsprotokolle aus der Zeit des Dreißigjährigen
Krieges im Stadtarchiv Kenzingen noch vorhanden gewesen und somit erst im Lauf der letzten
120 Jahre verloren gegangen wäre. Eine im selben Jahr wie der erste Teil von Sussanns Arbeit
erschienene Auflistung Kenzinger Archivalien (Maurer, Heinrich, Archivalien aus den Städten des
Amtsbezirks Emmendingen, IV. Kenzingen, in: ZGORh 40 [1886], S. m91-ml01, hier S. mlOl) vermeldet
dagegen, dass damals in Kenzingen die Ratsprotokolle erst ab 1786 (!) vorhanden gewesen
seien. Städtische Rechnungen, die die Informationen aus den Ratsprotokollen ergänzen und vertiefen
könnten, sind für den fraglichen Zeitraum leider nicht erhalten (vgl. o., Anm. 12). Zur Quellenbasis der
nachfolgenden Ausführungen ist anzumerken, dass die im Generallandesarchiv (GLA) in Karlsruhe liegenden
Archivalien zur Geschichte der Stadt aus Zeitgründen nicht herangezogen werden konnten.
Durch gründliche Sichtung dieser Bestände ließe sich das hier entworfene, fragmentarische Bild vom
Wiederaufbau Kenzingens vermutlich noch weiter vervollständigen, gegebenfalls korrigieren. In der
zweibändigen Geschichte der Stadt Kenzingen geht lediglich Huggle (wie Anm. 1, S. 89) kursorisch
auf den Wiederaufbau ein.

Frühe Belege für die Verwendung des damals vermutlich brandmodernen Begriffs "Behörde" im noch
heute gebräuchlichen Sinn als Verwaltungseinrichtung in StadtAKenz (wie Anm. 19), Protokolle vom
1.2.1670: Strafe für einen Bürger, weil er einen Streit zwischen anderen "ahn seiner hehördte, wie [er
hätte] sollen, nicht ahngezaigt" hat; 5.9.1671: Der Torwächter soll Verdächtiges "seiner behörde anzai-
gen"; 7.5.1672: Jeder Bürger soll Verstöße gegen die Viehordnung "seiner behördte ordentlich ahnzeigen
". Laut Duden, Bd 7, Das Herkunftswörterbuch, 3. Aufl., 2001, Stichwort "Behörde", sei der Begriff
in seiner verwaltungstechnischen Bedeutung dagegen erst ab dem 18. Jh. im deutschen Sprachschatz
nachweisbar.

Hierzu und zu den folgenden Beispielen (in der Reihenfolge ihrer Aufzählung oben im Text): StadtAKenz
(wie Anm. 19), Protokolle vom 29.1.1661; 19.2.1661; 19.11.1667; 5.9.1668; 9.4.1672, 19.1.1667.
StadtAKenz (wie Anm. 19), Protokolle vom 29.1.1661; 17.9.1667; 30.7.1670. Protokoll vom
24.7.1669: Abschuss von zwei jungen Wölfen.

StadtAKenz (wie Anm. 19), Protokoll vom 30.7.1661. Weitere Auseinandersetzungen mit gezogenem
Degen: Protokoll vom 17.2.1663 und Protokoll vom 17.9.1667, bei letzterem Streithandel floss auch Blut.
Rudi Klingenmeyger wird 1435, Roman Klingenmeiger 1458 als Bürgermeister genannt. Vgl. Treffeisen
, Jürgen, Kenzingen als mittelalterliche Stadt [1249-1520], in: Die Geschichte der Stadt Kenzingen,
Bd 1: Von den Anfängen bis zur Gegenwart, hrsg. i.A. der Stadt Kenzingen von Jürgen Treffeisen,
Reinhold Hämmerte und Gerhard A. Auer, Kenzingen 1998, S. 45-78, hier S. 62 und S. 67. Zu Spannungen
zwischen Alt- und Neubürgern siehe unten, Anm. 140.
StadtAKenz (wie Anm. 19), Protokoll vom 17.9.1667.

StadtAKenz (wie Anm. 19), Protokoll vom 6.11.1655, fol. lv f.; die Paginierung des Protokollbandes
bezeichnet versehentlich die ersten zwei Blätter jeweils mit 1; hier ist das zweite Blatt 1 gemeint. Den
Beschluss führt auch Huggle (wie Anm. 1), S. 89, an.

StadtAF L Kenzingen C. VIII (wie Anm. 19), Protokoll vom 6.12.1659. Falls der potentielle Käufer
Hans Weber ein neu Zugezogener war, muss sein Zuzug vor dem Zeitpunkt stattgefunden haben, zu
dem die erhaltenen Ratsprotokolle einsetzen. Denn in diesen findet sich bis zum 6.12.1659 und auch in
den folgenden Jahren kein Vermerk über seine Aufnahme als Bürger oder Hintersasse.

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