Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
26. und 27. Jahrgang.2006/2007
Seite: 9
(PDF, 62 MB)
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form [...] die Idee des Marktkreuzes ist offensichtlich so stark, dass es auch für Städte mit nur
drei Toren verwendet wird. [...] Die neuen Städte verschwenden kein Bauland mehr. Der ganze
Grundriss ist auf eine ökonomische Parzellenform hin angelegt'. " Die Rede ist tatsächlich vom
Bereich der heutigen Altstadt, die bereits 1959 in das amtliche Denkmalbuch eingetragen2, ab
1964 mittels Polizeiverordnung gegen Verunstaltungen geschützt wurde und seit 1990 nach
den besonderen Vorschriften einer Gestaltungssatzung entwickelt wird, die zuletzt mit ausgeprägter
Beteiligung der Fachbehörden und der Bürgerschaft Ende 2003 neu gefasst wurde.
Damit steht die Kenzinger Altstadt nach § 19 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg
als Ensemble unter Schutz. Entsprechend umsichtig werden die einzelnen städtebaulichen Veränderungen
und gestalterischen Maßnahmen in diesem Bereich behandelt.

Über dieses Gebiet hinaus erstreckt sich der Archäologische Stadtkataster aus dem Jahr 20033.
Diese über fast zwei Jahre hinweg vom Landesdenkmalamt, Außenstelle Freiburg, und der
Stadtverwaltung erarbeitete kommentierte Kartierung der archäologischen Stadtgeschichte gibt
seitdem wertvolle Hinweise im Vorfeld der Aufstellung von Bebauungsplänen, Stadtteilsanierungen
, Tiefbauarbeiten und Einzelvorhaben. Den Bürgerinnen und Bürgern wurden die besonderen
Belange und die über das normale Maß hinausgehende Notwendigkeit des Denkmalschutzes
gerade in ihrer Stadt nahegebracht mittels einer eigens verfassten sechsteiligen Reihe
in „Kenzingen aktuell", dem Amts- und Miteilungsblatt der Stadt4. Denn gerade das Verständnis
der Bürgerschaft ist unabdingbar für erfolgreichen Denkmalschutz. Das erklärt sich auch
darin, dass im Zusammenhang mit dieser Reihe die sich in ständiger Fortschreibung befindliche
Liste der nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes geschützten derzeit 255 Einzelgebäude in
der Stadt veröffentlicht wurde. Diese sind naturgemäß zum ganz überwiegenden Teil der Altstadt
zugeordnet. Eine zusätzliche Herausforderung für viele Hausbesitzer im Bereich der Altstadt
, denn ihre Gebäude haben damit neben den Bestimmungen der Gestaltungssatzung der
Stadt auch den Ansprüchen des Denkmalschutzes Rechnung zu tragen. Bei Vorhaben werden
u.a. Dachform, Fenster, Türen und sonstige Bauteile neben dem allgemeinen Baurecht zusätzlich
nach den Vorschriften der Gestaltungssatzung und darüber hinaus von der unteren Denkmalschutzbehörde
beurteilt.

Die Vorteile der Stadtmitte, die zentrale Lage des einzelnen Gebäudes und die kurzen Wege
gehen so einher mit nicht unerheblichen Pflichten aufgrund der besonderen Lage. Um diese
verträglich zu gestalten, fördert die Stadt gezielt Wohnen und Gewerbe im Bereich der Altstadt.
In den Jahren 1980 bis 1992 war das Gebiet um den Rossmarkt Gegenstand der Förderung im
Rahmen des Landessanierungsprogramms, seit 2001 ist die östliche Altstadt als Sanierungsgebiet
aufgenommen. Damit werden private Sanierungs- und Ordnungsmaßnahmen finanziell
sowohl mit Landes- als auch mit kommunalen Mitteln erheblich gefördert. Zusammen mit
Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und der örtlichen Gewerbeförderung5 soll auf diesem
Wege sichergestellt werden, dass die Altstadt zwar erhalten wird, dabei aber doch den heutigen
Anforderungen im privaten und gewerblichen Bereich entspricht.

Zugleich bewahren und entwickeln ist die anspruchsvolle und dauerhafte Aufgabenstellung
nicht nur im Hinblick auf die Altstadt. Besonderes Augenmerk gilt daneben sicherlich den Kulturdenkmalen
von besonderer Bedeutung nach § 12 des Denkmalschutzgesetzes. Mit dem
Schwabentor in der Kernstadt und dem Unteren Schloss in Hecklingen befinden sich zwei
davon in unmittelbarer Obhut der Stadt. Letzteres wurde nach vier Jahren Sanierung im Sommer
2006 von Grund auf erneuert der Hecklinger Bürgerschaft übergeben. Mit außergewöhnlichem
Einsatz der örtlichen Vereinsgemeinschaft, mit Landesförderung und beträchtlichen
städtischen Geldern konnte dieses besondere Kulturdenkmal nicht nur erhalten und einer sinn-

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