Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
26. und 27. Jahrgang.2006/2007
Seite: 13
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2007-26-27/0015
Die Charta Caritatis regelte die Beziehungen zwischen Citeaux und seinen Tochterklöstern: Es
wurde festgelegt, dass die einzelnen Klöster in finanziellen Angelegenheiten völlig selbständig
sein sollten; dass die Benediktsregel peinlich genau zu beachten war und die in Citeaux benutzten
liturgischen Bücher ebenfalls von den Tochterabteien zu gebrauchen waren.
Die bedeutendste Regelung war jedoch das Prinzip, dass ein neues Zisterzienserkloster von
einem bereits bestehenden mit zwölf Mönchen und einem Abt als Gründungskonvent versorgt
werden musste, wie das schon bei der Gründung der vier Tochterklöster von Citeaux, den so
genannten Primarabteien, der Fall gewesen war. Später fügte man im Orden hinzu, dass der Abt
von Citeaux jährlich zur Wahrung der Klosterdisziplin die Primarabteien zu visitieren hatte,
während die vier Äbte von La Ferte, Pontigny, Clairvaux und Morimond gemeinsam in Citeaux
untersuchten, ob mit der Klosterdisziplin alles zum besten bestellt war. Dieses Prinzip der
jährlichen Visitation eines jeden Tochterklosters durch den Vaterabt setzte sich im gesamten
Orden durch. Dasselbe gilt für das alljährlich im September in Citeaux abgehaltene Generalkapitel
des Ordens, an dem alle Äbte teilzunehmen hatten. Dort wurden alle Probleme und Aufgaben
, die den Orden als Gesamtheit betrafen, diskutiert. Die Beschlüsse des Generalkapitels
waren für alle Klöster des Ordens bindend.

Regeln wurden auch für die innere Organisation eines jeden Klosters aufgestellt: Innerhalb
einer Klostergemeinschaft war das Wort des Abtes, der das Kloster auch nach außen hin vertrat
, in jeder Hinsicht maßgeblich. Im Anfang der Ordenszeit wurde er vom Konvent des Mutterklosters
gewählt, später durften sich auch die Äbte der Tochterklöster an der Wahl beteiligen
. Schließlich wurde es aber üblich, dass er vom Konvent des eigenen Klosters gewählt
wurde; die Vater- und Töchteräbte hatten nur noch die Funktion von Zeugen. Weitere Ämter
im Kloster waren der Prior, der zwischen den Mönchen und dem Abt vermittelte, der Cellerar,
der die klösterliche Wirtschaft verwaltete, und der Bursar, der für finanzielle Fragen zuständig
war. Hinzu kamen der Konversenmeister, der Novizenmeister, der für die Kleidung zuständige
Vestiarius und der Infirmarius, dem das klostereigene Krankenhaus unterstand. Manche Klöster
verfügten auch über einen Gastmeister.

Neben den Priestermönchen verfügten Zisterzienserklöster auch über Laienbrüder, die den
Priestermönchen untergeordnet waren. Diese waren für die Feldarbeit und später auch für die
Verwaltung der Güter zuständig, so dass sich die Priestermönche ganz der anspruchsvollen
Verrichtung der geistlichen Anforderungen der Benediktsregel widmen konnten.
Hiermit waren die Grundprinzipien des Ordens fertiggestellt, und die Expansion im ganzen
Abendland konnte beginnen. Wodurch wurde die Ausbreitung des Ordens begünstigt? Der
Zisterzienserorden übte eine gewaltige Anziehungskraft auf die jungen Menschen des 12. Jahrhunderts
aus. Ein Faktor für das ungestüme Wachstum des Ordens war die starke Bevölkerungszunahme
in Europa, die durch Innovationen in der Landwirtschaft, wie die Erfindung des
Kummets, der Sense oder die Dreifelderwirtschaft sowie durch ein milderes Klima als heute
ermöglicht wurde. Hierzu kam die strenge Askese, die die Benediktsregel forderte und die im
Zisterzienserorden geübt wurde, welche eine große Anziehungskraft auf die Menschen in einer
Epoche der steigenden Volksfrömmigkeit hatte. Viele nachgeborene Söhne des Adels traten in
die Klöster als Mönche ein, während die Laienbrüder meist aus dem Bauernstand stammten.
Konvente mit über hundert Mönchen und noch mehr Laienbrüdern waren bald keine Seltenheit
mehr. Dies war eine wichtige Voraussetzung für die Neugründung von Zisterzienserklöstern,
da die Ordensregeln festlegten, dass der Konvent nicht durch die Aussendung eines Tochterkonvents
leiden sollte. Mindestens 60 Mönche sollte der Ordensregel gemäß ein Kloster haben,
das einen Tochterkonvent aussandte.

Von überragender Bedeutung für die Ausbreitung des Zisterzienserordens war ferner das Leben
und Wirken des Abtes Bernhard von Clairvaux, der als Berater von Herrschern ebenso hervor-

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