Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
26. und 27. Jahrgang.2006/2007
Seite: 23
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2007-26-27/0025
1242 - Erste urkundliche Erwähnung des Klosters Wonnental

Mit einer Übersetzung von Pfarrer Gebhard Heil

^UiiM-^i^ k«K^dß«^'^fflu»\ Lji^i Vu^Vv«**

Ux^n^^^mU«"^ v£m c^^tmg^Tj^-^j^^'^fJr*^ "«« ^-TW-
Vorlage: GLA Karlsruhe 25/350. Aufnahme: GLA, mit freundlicher Genehmigung zur Reproduktion.

Älter als die Stadt Kenzingen war das Kloster Wonnental. Es wird 1242 in dieser Urkunde zum
erstenmal genannt: Die Brüder Hermann und Johann von Weisweil verkaufen der Priorin
Mechtildis von Wonnental eine Hofraite zu Kenzingen.

Da das Gedächtnis der Menschen ja sehr labil sein kann, und auch infolge der langen Zeiträume
leicht in Vergessenheit gerät, was einst war, pflegt man die Taten der Menschen durch Privilegien
zu bekräftigen und zu unterstreichen.

Es sollen daher die Heutigen und die Künftigen, die dieses Dokument lesen, wissen, dass wir
beiden Brüder Hermann und Johannes von Wiswile, Gefolgsleute des Ritters Conrad von
Urach und Herrn in Friburch, ein Stück Land in Kenzingen, das rechtmäßig uns gehört, der
Äbtissin Mechthildis und zwei Ordensfrauen, die dort dem HERRN dienen zum Heile unserer
Seelen und für eine vereinbarte Summe Geldes übergeben und verkauft haben, unter Zustimmung
des Ritters, dessen Gefolgsleute wir sind.

Damit späterhin auch nicht von unseren Nachkommen oder von Fremden besagter Verkauf
ungebührlich streitig gemacht werden kann und damit sie ruhig sich des Besitzes erfreuen können
, haben wir, da wir selber nicht über eigene Siegel verfügen, denselben Bestätigung gegeben
durch die Siegel der adligen Brüder D. und R. von Osenberg, sowie unseres Bannerherrn
[?] Walther von Endingen, genannt der „Farbige" und Walther, dem Mitstreiter, ebenfalls von
Endingen.

Geschehen ist dies im Jahre der Geburt des HERRN 1242 im Ort Wiswile, in Gegenwart dieser
Zeugen:

Dem Ritter Walther, genannt der Farbige und dessen Sohn Walther und Harthamann, ebenfalls

dessen Sohn, Ritter von Endingen,

den Gefolgsleuten Waltherus und Dietro,

Otto, Ritter von Talhein,

dem Ritter Rudolphus, genannt Sucelarius,

Rudolf, Ritter von Teningen

Simundus, Ritter von Endingen, genannt Ritter Conzelin,

23


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2007-26-27/0025