Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
26. und 27. Jahrgang.2006/2007
Seite: 129
(PDF, 62 MB)
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Thronfolgers akzeptiert hatte. Eigentlich hatte der Reichsdeputationshauptschluß die breisgau-
ischen Klöster, mithin auch Wonnental und Tennenbach, als Entschädigungsmasse dem Groß-
priorat des Johanniter-Ordens zugedacht, aber den Habsburgern war es gelungen, die Besitzergreifung
durch die Johanniter hinauszuzögern. Nachdem aber der Breisgau an Baden gefallen
war, ließ die Säkularisation sich auch hier nicht länger aufhalten.

Der Hergang der Besitzergreifung von sehen Badens im Frühjahr 1806 war der gleiche wie in
den anderen, bereits im Spätjahr 1802 abgewickelten Fällen. Am Beispiel Wonnentals sei er
kurz skizziert: Am 31. Januar 1806 erschien in dem Frauenkloster eine kurbadische Kommission
, angeführt vom Landschreiber und Hofrat Roth aus Emmendingen; mit von der Partie
waren außerdem der Kenzinger Obervogt Hägelin und sein Aktuar. Man hieß den Konvent sich
versammeln, eröffnete den Nonnen die in Preßburg gefaßten Beschlüsse und erklärte förmlich
die Besitzergreifung namens des Kurfürsten Karl Friedrich von Baden. Eindringlich und unter
Androhung harter Strafen wurde davor gewarnt, noch rasch Teile des Klostereigentums zu veräußern
oder beiseitezuschaffen. Für den Fall der zu jener Zeit noch nicht definitiv beschlossenen
Aufhebung des Klosters wurde der Äbtissin und ihren Mitschwestern in Einklang mit den
Verfügungen des Reichsdeputationshauptschlusses eine angemessene Versorgung aus dem
dann säkularisierten Klostervermögen in Aussicht gestellt. Widerstand gegen diese Maßnahmen
war ebenso sinn- wie zwecklos. Deshalb erklärte die Vorsteherin notgedrungen, man
werde sich in das Unvermeidliche fügen und gab ihrer Hoffnung auf die Großmut des neuen
Landesherrn Ausdruck. Daß es mit dieser Großmut aber gar nicht weit her war, hatten der Abt
und die Mönche von Salem zu dieser Zeit längst am eigenen Leib erfahren!

Der Wunsch der Kommissare, sich einen Überblick über den Wonnentaler Klosterbesitz zu verschaffen
, erwies sich als schwierig. Zum einen waren die Konventualinnen verständlicherweise
wenig geneigt, die von ihnen erwarteten Auskünfte zu geben, und besonders hinderlich war vor
allem der Mangel einer laufenden Rechnungsführung über Einnahmen und Ausgaben, wie sie
für den weiteren Geschäftsgang unentbehrlich waren. Es ist nicht auszuschließen, daß der Klosterverwalter
die Entstehung derartiger Unterlagen schon seit längerem vermieden hatte, um
den zu erwartenden neuen Herren das Leben möglichst schwer zu machen und die anstehenden
Requisitionen und Besteuerungen des Klosters und seiner Leute nach Kräften zu behindern
. Ein Kassensturz ergab einen Bargeldbestand von nicht mehr als achtzig Gulden.

Erst im Sommer 1806 wurde das Kloster Wonnental dann tatsächlich aufgehoben. Am 1. Juni
kam der Landesbuchhaltungsakzessist Hegner ins Kloster, um eine detaillierte Vermögensin-
ventarisation vorzunehmen - eine Arbeit, die nahezu zwei Monate in Anspruch nahm - und
von den Nonnen zu erfahren, wie sie sich ihr Leben nach dem Ende des Klosters vorstellten.
Am 19. August 1806 erschien schließlich noch einmal ein badischer Kommissar, um die Aufhebung
des Klosters endgültig zu vollziehen und eventuell sich ergebende Anstände aus der
Welt zu schaffen.

Die Äbtissin und fünf weitere Nonnen entschlossen sich, als geistliche Frauen zu privatisieren;
die Priorin wechselte mit drei anderen Nonnen ins Kloster Lichtenthai bei Baden-Baden; fünf
Laienschwestern gingen ebenfalls in andere Klöster, und zwei Schwestern blieben mit den
ihnen zugedachten Pensionen am Ort. Nur eine einzige nutzte die Gelegenheit, sich von ihrem
Gelübde entbinden zu lassen und in die Welt zu gehen. Was aber sollte mit den fortan funktionslosen
Klostergebäuden geschehen, für die der Staat keine Verwendung hatte und deren
Verkauf im ganzen sich bald als unmöglich erwies?! Schließlich erschienen zwei Entrepreneurs
aus Lahr mit dem Vorschlag, in dem Gemäuer eine Zichorienfabrik und eventuell noch weite-

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