Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
28. und 29. Jahrgang.2008/2009
Seite: 83
(PDF, 48 MB)
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Arnold dafür, sie an Ort und Stelle zu belassen. Das alte Kirchhofkreuz zu entfernen, würde
ebenfalls nur „Anlaß zu vielen unnützen Betrachtungen geben", zumal es weder den Zugang
zur Kirche behindere noch in irgendeiner Weise den Kirchplatz verunstalte.

Nur einen Tag später, am 19. Juli, ließ Arnold seinem Schreiben ein weiteres nachfolgen, in
welchem er noch einmal den Erhalt der Seitenemporen bekräftigt - war ihm doch zu Ohren
gekommen, dass Pfarrer Wild eigenmächtig mit den Maurern verhandelt hatte, sie aus „ästhetischen
" Gründen „wegbrechen'' zu lassen32. Diesmal nun greift er den Aspekt des Gestalterischen
auf, nachdem er ja ursprünglich den Beibehalt der Galerien mit dem Vorteil des Platzangebots
begründet hatte. „Daß diese Gallerien zweckmässig angelegt und durch ihre gothi-
sche Architektur die Kirche nicht schänden, sondern vielmehr einen angenehmen Kontrast mit
dem Übrigen hervorbringen, wird von keinem Kenner bestritten werden und bedarf dieses-
wegen keines besonder[ejn Beweises. " Schlagkräftig im Sinne einer deutlichen Warnung war
Arnolds Argument insofern, als der Abbruch der Emporen eine kostspielige Langhausvergrößerung
unvermeidlich gemacht hätte.

VIII.

Die allgemeine Not der Finanzierung ist schon öfter angesprochen worden. Am 23. August
1821 brachte Werkmeister Brüchle vor, dass er die Arbeiten am Bau unterbrechen müsse, da
keine Gelder flössen und er deshalb seine Leute nicht bezahlen könne. Trotzdem wurde weitergebaut
. In Sorge um ihre Existenz nahmen alle Betroffenen vorläufige Einschränkungen und
Entbehrungen in Kauf. Am 8. November konnte das Bezirksamt Kenzingen, gezeichnet Wolfinger
, mitteilen, dass die Kirchtürme vollendet seien und deshalb um Zahlungshilfe angewiesen
werde. Als Weihnachten vor der Tür stand, war die Lage nicht besser, wie aus einem weiteren
Amtsbericht vom 20. Dezember hervorgeht. Die Akkordanten, so heißt es da, haben noch
immer kein Geld von der zahlungspflichtigen „Religions=Fonds=Verwaltungu in Freiburg
erhalten. Vonseiten der großherzoglichen Domänenverwaltung und des hiesigen Stadtrats
haben sie vorschussweise Zahlungen empfangen, damit der Bau nicht aufgehalten werde. Auf
Dauer waren allerdings keine weiteren Zuschüsse von diesen beiden Gremien, die selber in der
Pflicht der Finanzierung standen und sich längst erkenntlich gezeigt hatten, zu erwarten.

Es würde zu weit fuhren, hier in aller Ausführlichkeit auf Probleme der Kostendeckung einzugehen
. Die zitierten Stellen weisen denkbar beredt auf die desolate Lage der am Bau beteiligten
Arbeiter hin, die beileibe kein Einzelfall war. Auf anderen Baustellen hatten sie mit ähnlichen
Schwierigkeiten fertig zu werden. Aus heutiger Sicht wird nur allzu verständlich, dass
manche Baumängel auf schlechte Arbeitsbedingungen zurückzuführen gewesen sind, für die
dann wiederum der für den Bau verantwortlich zeichnende „Entrepreneur", will sagen „Haupt-
akkordant" oder zu deutsch Bauunternehmer, haftbar gemacht wurde. Am 8. März 1823 meldete
sich als persönlich haftender Bauunternehmer Brüchle erneut zu Wort. Er hatte sich zu
verantworten, weil Bezirksbaumeister Lumpp bei Überprüfung der geleisteten Arbeiten aufgefallen
war, dass zwei Balken im Turm nicht eingezogen worden waren. Diesen Mangel hatte
Brüchle längst beheben wollen, nur kam jetzt ans Tageslicht, dass das „ der Magistrat und seine
Kunstverständigen nicht für nothwendig" erachtet hatten - vermutlich der Nachfolgekosten
wegen. Andererseits hatte Brüchle mit dem Vorwurf des Eigennutzes zu leben. Selbstverständlich
stand zu Gebote, alle Beanstandungen zu verbessern und durch einen neuerlichen „ unparteiischen
Augenschein ", der natürlich wieder Geld kostete, „ in der Person des HL Kreisbau-

SS


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