Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
30. und 31. Jahrgang.2010/2011
Seite: 255
(PDF, 63 MB)
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sonen durch sein Vertrauen in die Verantwortung mit einbezieht, werden diese unter Umständen
ihn selbst in seinem Engagement und seiner Hingabe übertreffen, da es Jesus Christus und der
Heilige Geist ja selbst sind, der die Herzen der Einzelnen anspricht und diese zur Nachfolge
Jesu in der Seelsorgeeinheit einlädt. Gleichzeitig bedarf es einer verantwortungsvollen Kontrolle,
um die einzelnen Mitarbeiter in ihrer Eigenverantwortung nicht zu überfordern, sondern um
diese stets wertschätzend zu trainieren und als Feedback deren Stärken und Schwächen liebevoll
rückzumelden. Hierbei ist an die große Chance der jährlichen Zielvereinbarungsgespräche zu
erinnern. Bei allem Vertrauen in seine hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter kann sich der Leiter der Seelsorgeeinheit jedoch von der Letztverantwortung
im Blick auf die „ cura animarum " (Seelsorge) nicht dispensieren, auch wenn er notwendigerweise
verschiedene Aufgabenbereiche in der Seelsorge mit der dazu gehörenden Eigenverantwortung
delegiert.

5. Möglichst Konsensentscheidungen anstreben

Der Leiter der Seelsorgeeinheit sollte nach Möglichkeit immer Konsensentscheidungen anstreben
. Auch wenn er als Hirte sowohl geistig als auch kirchenrechtlich eine von Gott zugedachte
Sonderstellung in der Gemeinde hat und neben dem Miteinander auch immer das Gegenüber
repräsentiert, ist es sowohl psychologisch und soziologisch als auch theologisch und ekklesio-
logisch höchst sinnvoll und klug, möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Entschei-
dungsfindungsprozess zu beteiligen. Die aufgebrachte Mühe der redlichen Argumentation und
der investierten Zeit wird belohnt durch eine möglichst große Akzeptanz einer Entscheidung,
die der Leiter der Seelsorgeeinheit aufgrund seiner Stellung auch hätte allein entscheiden und
vorgeben können, die jetzt aber zu einer „Gemeinschaftsentscheidung" wird. Alle Beteiligen
werden somit auch in die Umsetzung der Entscheidung eingebunden und verpflichtet. Damit
kommt dem Leiter der Seelsorgeeinheit vornehmlich die Aufgabe zu, die vielen einzelnen „Blumen
im Garten der Seelsorgeeinheit" bisweilen zu einem wunderschönen Strauß zusammenzubinden
. Nicht immer werden reine Konsensentscheidungen möglich sein. Es lohnt sich aber
stets, diese nach Möglichkeit zu erreichen, weil dadurch auch das Wissen um die Einheit der
Kirche und das Bewusstsein der Gruppenzugehörigkeit gestärkt und die Charismen der Einzelnen
ernst genommen werden, sodass sich diese zur Fruchtbarkeit der gemeinsamen Sendung
entfalten und entwickeln können. Konsensentscheidungen haben auch stets den Vorteil größerer
Plausibilität. Die dafür investierte Zeit amortisiert sich auch dadurch, dass der Leiter bei Rückfragen
stets auf die erreichte Übereinstimmung verweisen kann und sich nicht ständig rechtfertigen
muss.

6. Klare Kommunikationsstrukturen pflegen

Das Miteinander-in-Kontakt-Stehen innerhalb der Seelsorgeeinheit darf nicht dem Zufall überlassen
werden. Neben der natürlichen Kommunikation, die immer zugewandt, liebenswürdig
und wertschätzend geführt werden sollte, muss es auch eine standardisierte Kommunikation
geben. Diese standardisierte Struktur hat das Ziel, Missverständnisse als erste Ursache von Konflikten
zu vermeiden, einen möglichst großen Gleichstand von Informationen im Sinne von Gerechtigkeit
herzustellen sowie den Mehrwert von gemeinsamen Gedanken und Ideen aus dem
Verständigungsprozess für den Aufbau des Reiches Gottes fruchtbar zu machen. Zu den standardisierten
Kommunikationsstrukturen gehört die Verpflichtung der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, mindestens einmal am Tag ihr Fach im Fächerschrank des Büros
der Seelsorgeeinheit und ihr E-Mail-Postfach auf neue Informationen zu kontrollieren sowie die

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