Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
30. und 31. Jahrgang.2010/2011
Seite: 265
(PDF, 63 MB)
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II. Der Weg zum Rahmenvertrag

Nachdem die Vorgaben für einen Rahmenvertrag durch die Charta Oecumenica und die beiden
Kirchenleitungen geschaffen waren, wurde die Idee sehr bald auch schon bei uns in Kenzingen
aufgegriffen. Beiden Pfarrern war bewusst, dass das „ Gemeinsame gesehen und dokumentiert
werden sollte, nicht immer das Trennende "4. Vor allem sollten die ökumenischen Beziehungen
und Kontakte im Blick auf die Zukunft stärker pfarrerunabhängig werden. Vor dem Hintergrund
einer sehr lebendigen Ökumene und einer engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ortsgeistlichen
, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Gemeinden, wurde besprochen
, einen Prozess einzuleiten, der das Ziel eines Rahmenvertrages haben sollte.

Eine enge Zusammenarbeit gab es zu diesem Zeitpunkt bereits im Blick auf ökumenische Gottesdienste
bis in die Ortsteile hinein sowie die gemeinsam gefeierten Feste und Jubiläen. Die
Gemeinden halfen sich gegenseitig bei Engpässen in Raumfragen aus, z.B. der Konfirmation in
St. Laurentius oder dem Kindergottesdienst in der Spitalkapelle. Eng war schon damals der Kontakt
zwischen dem katholischen Kirchenchor und der evangelischen Kantorei sowie den für die
Jugendarbeit Verantwortlichen beider Gemeinden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche um Ideen
gebeten, die in einen künftigen Rahmenvertrag einzuarbeiten wären. Ein erster Entwurf entstand,
der dann von einem kleinen Arbeitskreis modifiziert wurde. Dieser immer wieder überarbeitete
Vorschlag eines Rahmenvertrages wurde dann in getrennten Sitzungen des Pfarr- und Kirchen-
gemeinderates ausführlich beraten und mit großen Mehrheiten beschlossen.

Für die feierliche Unterzeichnung des Rahmenvertrages im Verlauf eines Gottesdienstes wurde
der 16. Oktober 2005 gewählt. Die Presse würdigte diesen Anlass mit den Schlagzeilen: „Bekenntnis
zu mehr Ökumene -Kenzinger Gemeinden schließen Kooperationsvertrag'*~'und „Kirchengemeinden
schließen Vertrag - In Kenzingen wird die Ökumene amtlich "6.

III. Der Rahmenvertrag

Im Rahmenvertrag der St. Laurentiuspfarrei und der Evangelischen Kirchengemeinde wurden
zu folgenden Lebensbereichen der Gemeinden Absprachen getroffen:
Ökumenische Gottesdienste

Kasualhandlungen [= geistliche Amtshandlungen aus besonderem Anlass]
Seelsorge

Gemeinsame Veranstaltungen

Jugendarbeit

Die Kirchenmusik

Verbindlich festgeschrieben, als „ wünschenswert" oder „ angestrebt" werden Aufgaben benannt,
die sich bereits in der Vergangenheit bewährt hatten und längst praktiziert wurden oder in der
Zukunft anzustreben wären. Da der Rahmenvertrag ja seine Lebendigkeit von Menschen erhält,
die ihn inhaltlich füllen müssen, wird in ihm sinnvollerweise manches als „Wunsch", jedenfalls
aber zunächst recht offen formuliert. Dies ist jedoch durchaus verbindlich: Was als Wunsch im
Raum steht oder angestrebt werden soll, ist keiner Beliebigkeit unterworfen, sondern bleibt eine
gemeinsame Aufgabe, an der zu arbeiten ist.

Seine große Bedeutung über den praktischen Lebensalltag der Gemeinden hinaus erhält der Rahmenvertrag
gerade auch bei der Besetzung der Pfarrstellen und der Positionen leitender Mitar-

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