Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
32. und 33. Jahrgang.2012/2013
Seite: 39
(PDF, 62 MB)
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Die Meiger von Kürnberg zwischen 1200 und 1600.
Schultheißen von Kenzingen und Burgvögte auf Kürnberg,
Gefolgsleute der Usenberger und der Herren von Geroldseck*

Georg Kirnberger
Einführung

„Die Alemannen werden zum ersten Male im Jahr 214 n.Chr. bei ihren Kämpfen mit dem römischen
Kaiser Caracalla erwähnt. Nach der Völkerwanderung finden wir sie zu beiden Seiten
des Ober- und Mittelrheins ausgebreitet bis zum Lech. Im Anfang des 7. Jahrhunderts bekehrte
der hl. Fridolin die Bewohner des Breisgaus zum Christentum und gründete das Kloster Säckingen
, während in anderen Teilen Alemanniens damals schon die Bistümer Basel, Straßburg,
Konstanz und Chur bestanden. Nach der Schlacht von Tolpiacum [Zülpich?] 496 kam der nördliche
Teil unter fränkische Herrschaft, der südliche mit dem interessanten Breisgau bildete
das Herzogtum Alemannien, das Ende des 11. Jahrhunderts in Schwaben aufging1. " Auf der
Tabula Peutingeriana, einer sieben Meter langen Reisekarte aus dem Jahre 800, ist die Lage
Alemanniens zu erkennen. Unterhalb sieht man den Schwarzwald (silva marcinia), den Rhein
und den Bodensee.

Abb. 1: Tabula Peutingeria (Ausschnitt)

„Der alemannische Raum erstreckte sich vom Elsaß bis zum Lech, vom mittleren Neckar bis
über die Alpen, das fränkische Gebiet schloss sich nördlich an. Die Mehrheit des Volkes waren
Bauernkrieger, die die kriegerische Macht der Herrschenden war. Der Führungsschicht der
Alemannen standen die freien und abhängigen Bauern sowie die adlige, kirchliche und königliche
Grundherrschaft gegenüber. Diese Freien Bauern (Uber, ingenuus) werden genauso wie die
Unfreien im Lex Alamannorum aus dem Jahr 731 bereits beschrieben. Im 6. und 7. Jahrhundert
wurde das Recht der Alemannen zum staatlichen Gefüge durch das System der Lehensvergabe
und durch das Vasallentum. Die daraus entstehende Grundherr schaft war die Herrschaft über
Land und Leute. Neben den Lehen besaß die Grundherr schaft auch eigenbewirtschaftetes Sal-
land und verlieh dieses gegen Abgaben als Frondienst an bäuerliche Familien. Hofverbände
unter der Verwaltung eines Meiers hatten einen Fronhof als Zentrum. Eine Grundherr schaft
besaß mehrere solcher Meierhöfe und auch Einzelhöfe. Innerhalb der Grundherr schaft bildeten

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