Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
34., 35. und 36. Jahrgang.2014-2016
Seite: 189
(PDF, 66 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2016-34-36/0191
Vom Dorf zur Stadt

Bis ins 12. Jahrhundert hatten am Oberrhein nur die Bischofssitze Basel und
Straßburg eine größere Zahl von Einwohnern und überörtliche Funktionen. Dazu
kam Breisach, Festung und wichtiger Rheinübergang. Zwischen diesen drei Orten
gab es viele ländliche Siedlungen, nicht wenige Burgen und einige Klöster.
Seit dem 13. Jahrhundert haben das Wachstum der Bevölkerung und das Streben
regionaler Machthaber nach Ausweitung ihrer Herrschaft dazu geführt, dass viele
Städte entstanden; schon längere Zeit bestehende Orte erhielten oder usurpierten
Privilegien, wie sie für die Stadt typisch waren.

Kenzingen gehört zu den Städten, die aus politischen, wirtschaftlichen und militärischen
Motiven gegründet worden sind. Im Jahr 1249 verlieh Rudolf II. von
Osenberg, ein Adliger, der im Breisgau über Macht und Besitz verfügte, einem
Ort besondere Rechte, den er in der Nähe des seit Langem bestehenden Dorfes
Kenzingen auf einer von der Elz gebildeten Insel planmäßig hatte anlegen lassen.
Der Name ging auf die Neugründung über, die sich auf Kosten von ,Alten-Ken-
zingen' entwickelt, dieses im Laufe der Zeit gleichsam aufgesogen hat.

Von Dörfern unterschieden sich Städte dadurch,
dass sie wertvolle Rechte besaßen, die auch im
Falle Kenzingens 1249 in einer lateinisch ab-
gefassten Urkunde festgehalten wurden. Diese
Rahmenverfügung ist nicht erhalten, wohl aber
eine Abschrift aus dem Jahr 1283 (Abb. 5). In
ihr vermisst man konkrete Einzelheiten; das ist
aus heutiger Sicht ein Mangel, konnte von den
Zeitgenossen aber als Herausforderung verstanden
werden. Vielerorts hat man die Chancen
gesehen und genutzt; denn unter den Städten
, die zumal im Breisgau oft nur wenige Kilometer
voneinander entfernt liegen, bestand ein
lebhafter Wettbewerb um Rechte und Vorteile.

Das Kenzinger Stadtrecht nennt zwei große
Ziele, die heute so erstrebenswert sind wie im
13. Jahrhundert: Frieden und Freiheit. Frieden
wird Marktbesuchern mit dem Versprechen
der Sicherheit auf dem Hin- und Rückweg zugesagt
. Jeder Bürger darf den Frieden seines
Hauses verteidigen; verletzt er dabei einen
Angreifer, soll das ohne Buße bleiben. Schwere
Strafandrohungen schützen den Frieden der
Stadt: Die Hand soll dem abgeschlagen werden,
der einer blutigen Tat überführt wird; wer je-

Abb. 5: Ältestes Stadtsiegel der
Kenzinger Stadtrechtsurkunde
vom 6. Juli 1283; hier die ausstellenden
Herren Hesso und Rudolf
III. von Üsenberg.
Reprogenehmigung: Stadtarchiv
Kenzingen A 2 (Depositum im
Stadtarchiv Freiburg).

189


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2016-34-36/0191