Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
34., 35. und 36. Jahrgang.2014-2016
Seite: 200
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Verträge haben dem erschöpften Europa ein Jahrhundert Ruhe beschert; einzelne,
meist kurze Kriege haben nicht mehr den ganzen Kontinent in Mitleidenschaft
gezogen. Ein Schönheitsfehler der neuen Ordnung: in Kenzingen hatte man schon
1811 von der Breisgauischen Grenzstadt gesprochen. Der Rhein war durch die
Neuordnung zu einer politischen, militärischen und Zollgrenze geworden.

Im Großherzogtum Baden

Als die Waffen endlich ruhten, suchte der Staat sein Territorium, das aus höchst
unterschiedlichen Teilen zusammengefügt war, zu ordnen und zu vereinheitlichen
. Kenzingen behielt gewisse zentralörtliche Funktionen als Markt und als
Oberamtsstadt; als solche wurde es 1872 von dem benachbarten Emmendingen
abgelöst.

Kaum hatte man mit dem Aufbau begonnen, lösten Missernten in weiten Teilen
Deutschlands 1816/17 eine schwere Hungersnot aus. Abertausende sanken in tiefste
Not ab. Auch in Kenzingen mussten viele Menschen aus der so gut wie leeren
öffentlichen Kasse unterstützt werden. Andere sahen sich zu zeitweiliger Abwanderung
oder endgültiger Auswanderung gezwungen. Die Grenzen zwischen
notgedrungenem Fortgehen und Abgeschobenwerden waren fließend. Soweit die
Auswanderer das Kenzinger Bürgerrecht besaßen, mussten sie darauf endgültig
durch Unterschrift oder, wenn sie nicht schreiben konnten, durch Handzeichen
verzichten - auch für den nicht seltenen Fall der Rückkehr. Im Laufe des Jahrhunderts
kam es noch zu weiteren Auswanderungs-'Wellen'. Bevorzugte Ziele waren
die Vereinigten Staaten von Amerika, das russische Zarenreich, wahrscheinlich
auch Algerien.

Die Revolution 1848/49

Seit 1789 hatte die Französische Revolution hohe Erwartungen auch rechts des
Rheins geweckt; sie konnten wegen der vielen Kriege und deshalb nicht erfüllt
werden, weil die Nutznießer der Revolution ihre alten und/oder neuen Privilegien
nicht missen wollten. Zwar räumte Baden den Bürgern weit mehr Rechte
ein als die meisten anderen deutschen Staaten, und mit der Unterzeichnung der
Verfassung (1818) band der Großherzog sich und die Verwaltung an die Wahrung
von Freiheit und Eigentum, die Gleichheit vor dem Gesetz und andere Grundrechte
. Doch Hoffnungen waren unerfüllt geblieben. Zwischen der Veröffentlichung
eines Gesetzes und der Aufhebung von Resten der Leibeigenschaft konnten
Jahre verstreichen, Jahre mit kostspieligen Gerichtsverfahren, Ärger und Not. Es
schaffte böses Blut, wenn die ,Herren' weiterhin auf ungemessenen Fronen, dem
Zehnt und anderen Vorrechten bestanden.

Aufgeklärte und politisierte Bürger waren nicht mehr bereit, ererbte Vorrechte
widerspruchslos hinzunehmen. Schlechte Getreideernten und eine verheerende
Kartoffelkrankheit führten zu Hungersnot. Die Preise für Wein, Hanf und ande-

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