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re Handelsgewächse verfielen. Es fehlte an Verdienstmöglichkeiten, weshalb es
häufiger zur Zwangsversteigerung (Gant) kam. Weitverbreiteter Missmut und unerträgliche
Not entluden sich in einer zunächst siegreichen Revolution, die aber
durch den Einsatz zu Hilfe gerufener preußischer Truppen niedergeschlagen wurde
.
Viele Aufständische wurden zu Zuchthaus-, Gefängnis- und/oder Vermögensstrafen
verurteilt. Standrechtlich erschossen wurden 28 Badener, unter ihnen Gebhard
Kromer, 28 Jahre alt, aus Bombach. Er war angeklagt worden, als Soldat habe er
„die Soldaten wiederholt zum Treubruch und zur Absetzung ihrer Offiziere verleitet
, dieselben in öffentlichen Reden zum Kampfe gegen die zur Wiederherstellung
der rechtmäßigen Regierung einrückenden Truppen aufgefordert, und endlich
selbst in den Reihen der rebellischen Truppen als Corporal das Gefecht bei Groß
Sachsen mitgemacht". Das Kriegsgericht hatte öffentlich getagt; sein Urteil wurde
am 21. Augsut 1849 vollstreckt, was am selben Tag öffentlich verkündet wurde
(Abb. 8).
Befannftnacijung..
©ebfjarö kromer oon Bombari) im ©EoptjEc^ßg^um
Baden, £8 Jatyz alt, ©oldai bei dem oörmaltgen ßroßljer-
joglith, BadiftSjen Jnfanterie Regiment ^rbgrojjijerijog He „IL,
amöt wegen fem« Tfjeimaijroe an dem l)ocI)t)eecäü)ecifd)en
ilntemeijmen im Rlai d. 5- oüf ?inordnwig des ßpojjfjerjcg-
frcrjen KfttflMnfniftewun» cor das ijrefige £neg3gerid)t geffdlL
©eine Jinfeljuldtgung beffand ijauptfädjHc^ darin, da£ n
die ©oidaien wiederholt sam Treubcutb, und ^ur Jlbfetäung iljrer
©fffetttt cerlertet, diefelben in öffentlichen Reden 311m Kampfe
gegen die jur EÖtederfjerffeÜung der retljimäjh'gen Regierung
einrücrenden Truppen aufgefordert, und endlich felbff in den
Keinen der rebellifcfan Gruppen als Corporal das 6efcef)f bei
©rojs ©atbjen mifgemörf)t {jabe.
Jiaf gepflogene ffanöcerijtlidjt 8ert)andfting fyat tos Sriegs-
geririjt in der am 20. Tluguft 6. abgesoffenen öffentlichen
©ttjung ertannf:
©ebt)arö ßromec con Borobach, fei wegen T&eu-
brucha, flnffiffung und TljeÜnatjine bei dem im tltai ö. 5-
ausgcbrochenen r>oci)öePcä^eEifc^en Jlufrutjr mit dem Tode
öuccf) «rfc^iepen betrafen.
Öiefes Urteil wurde Ijeuie fem) halb 5 iir)t oor den
Crjoren der ©tadt Donogen.
Sceiburg, den 21. ^iuguft 184g.
dm Hamen der Unterfuc^ungs-^omnuffion des ©tandgerithts.
o. ©oeler.
Abb. 8: Facsimile der Bekanntmachung,
dass Gebhard Kromer von Bombach am
21. August 1849 vor den Toren der Stadt
Freiburg erschossen wurde.
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