Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
34., 35. und 36. Jahrgang.2014-2016
Seite: 216
(PDF, 66 MB)
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Landsleuten im Osten des Reiches, mit Volksdeutschen in Ost- und Südosteuropa
sind die Kenzinger glimpflich davongekommen. Sie hatten ihre Heimat behalten,
die meisten auch ihre Wohnung, nicht wenige sogar wertvolle Güter wie Fahrrad
und Radio.

APPEL

Por ordre du Gouvernement Mililaire fous les effets voles dons les
depöfs er magasins alimentaires ou autre part sont ä deposer o
l'hotel de ville dans l'espace de 48 heures.

PEINE DE MORT

sera infligee o quiconque ne rend pas cerfe marchandise, meme
sx'il l'a recue d'un bers. Celui qui continue ä piller est fusille
immediofement.

Emmendingen, le 27. ovril 1545

PAR ORDRE DU GOUVERNEMENT MILITAIRE
Der Landrat

AUFRUF

Auf Befehl der Militärregierung sind alle in Lebensmittellagern.
Lebensmittelgeschäften oder sonst geplünderten Waren
aller Art innerhalb 48 Stunden im Kathaus abzugeben.

TODESSTRAFE

hat jeder zu erwarten, der diese Waren nicht zurück gibt, auch
wenn er sie von dritter Hand erhalten hat. Wer weiter plündert
wird auf der Stelle erschossen.

Emmendingen, den 27. April 1945

Im Auftrag der Militär-Regierung
Oer Landrat.

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Abb. 15: Aufruf vom 27. April 1945.

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