Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 58
(PDF, 59 MB)
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Oberamt, Bezirksamt, Amtsvorsteher und Amtshaus

Vorbemerkungen der Redaktion zum besseren Verständnis der Funktion des Oberamtmanns
Anton Nombride in Kenzingen 1840 bis 1842

Klaus Weber

Kenzingen blieb nach der Konstituierung des Großherzogtums Baden (1806)
Sitz eines Oberamtes, wie es schon unter vorderösterreichischer Herrschaft über
mehrere Jahrhunderte der Fall war. Gemäß „Generalschreiben über die Einteilung
Badens in Bezirke" vom 7.7.1807 umfasste das Amt Kenzingen den nördlichen
Bereich vom Nordrand des Kaiserstuhls und dem Rhein im Westen bis in die
Vorberge des Schwarzwaldes. 1809 erfolgte dann die Neueinteilung des Großherzogtums
in 10 annähernd gleich große Kreise. Diese Kreise wurden wiederum
in 119 Amtsbezirke eingeteilt. Der Amtsbezirk Kenzingen gehörte zunächst zum
Kinzigkreis und ein Jahr später zum Dreisamkreis (Freiburg). Zu einer Neuverteilung
kam es 1872, als der Amtsbezirk Kenzingen aufgelöst wurde. Ein Teil
wurde Emmendingen, ein anderer Ettenheim zugeordnet. 1936 wurde das Amt
Waldkirch aufgelöst. Wir stellen also fest, dass die drei Amtsbezirke Kenzingen,
Emmendingen und Waldkirch zur territorialen Vorgeschichte des Landkreises
Emmendingen zählen.

Der Leiter des herrschaftlichen Oberamtes und später Bezirksamtes (= Amt) war
Vertreter der Obrigkeit in der Provinz. Seine Aufgaben waren klar formuliert:
nämlich die Vertretung der Interessen der Obrigkeit wahrzunehmen und den anvertrauten
Amtsbezirk in diesem Sinne gut zu verwalten. Die Aufgaben und das
Selbstverständnis dieser Vertreter der staatlichen Gewalt vor Ort haben sich im
modernen demokratischen Staat grundlegend gewandelt. Der baden-württembergische
Landrat hat heute zwei große Aufgabenfelder. Zum einen ist er Vertreter
der unteren staatlichen Verwaltungskörperschaft eines Landkreises. Moderne
Landratsämter, die immer mehr Aufgaben auf den verschiedensten Gebieten
übernehmen müssen - letztmals Eingliederung der Unteren Sonderbehörden 2005
- sind an die Stelle der herrschaftlichen Ämter getreten. Wurde im 19. Jhd. ein
Amtsbezirk von einem Beamten und bestenfalls einer handvoll Mitarbeiter verwaltet
, so arbeiten in einem Landratsamt unserer Tage mehrere hundert Menschen
in zahlreichen Bereichen zum Wohl des Bürgers. Aus dem Staatsautorität ausstrahlenden
Amtshaus ist ein modernes Dienstleistungszentrum geworden.

Mit dem Bezirksamt sollte ein kommunaler Mittelbau zwischen Staat und Gemeinden
geschaffen werden. Das Bezirksamt führte bis 1857 zugleich die Zivilgerichtsbarkeit
in erster Instanz, eine beschränkte Strafgerichtsbarkeit und einen
Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus. Die Befugnisse in Verwaltungs- und Po-

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