Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 62
(PDF, 59 MB)
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gen im Wirtshaus kampieren. Erst 1835 traten geordnete Verhältnisse ein, Ende
des Jahres wurde er auch - wohl zu seiner großen Erleichterung- unwiderruflich
angestellt. Er bezog jetzt ein Gehalt von 1000 Gulden, suchte daher, eine besser
dotierte Stellung zu erhalten und bewarb sich in der Folge wieder um verschiedene
freiwerdende Ämter.

Zum 1. November 1836 berief ihn der Großherzog zum 2. Beamten beim Stadtamt
Mannheim, zugleich erhielt er eine Zulage von 400 Gulden. Mannheim war
aber ein teures Pflaster für seine inzwischen vergrößerte Familie. Der Großherzog
hatte ein Einsehen und genehmigte 1837 eine Remuneration von 200 Gulden.
Eine wesentliche Verbesserung war die Übertragung des Amtes Bretten zum 1.
Februar 1838, verbunden mit der Ernennung zum Oberamtmann und einer weiteren
Zulage von 200 Gulden. Seine jährliche Besoldung betrug jetzt 1600 Gulden,
wozu 1839 eine weitere Remuneration von 100 Gulden kam. Diese konnte er
auch gebrauchen, nachdem seine Familie inzwischen auf insgesamt 5 Personen
angewachsen war.

Im November 1840 wurde ihm schließlich die Stelle des Amtsvorstandes in Ken-
zingen übertragen mit einem Gehalt von 1600 Gulden. Seine Dienstwohnung
nahm er wieder in einem Wirtshaus der Stadt, welches er gegen eine Miete von
13,20 Gulden nutzen durfte. Ein Jahr später genehmigte der Großherzog eine
Gratifikation von 200 Gulden. Wie an allen vorigen Stellen übte er auch hier seine
Obliegenheiten zur größten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten aus. Er selbst
fühlte sich aber von den Verwaltungsaufgaben nicht ausgelastet und bat daher
1842 um Verleihung einer erledigten Ratsstelle beim Hofgericht des Oberrheins
in Freiburg, da er gerne Justizsachen bearbeiten würde. Die Bitte wurde ihm gewährt
. Wie groß in dieser Zeit sein Ansehen nicht nur bei der Obrigkeit, sondern
auch bei den ihm anvertrauten Gemeinden gewesen sein muss, davon zeugt der
silberne Kelch, den ihm die Bürgermeister des Amtsbezirks zu seinem Ausscheiden
überreichen ließen, laut eingravierter Inschrift aus Dankbarkeit für seine um
den Bezirk vielfach erworbenen Verdienste.

Am 7. September 1842 ernannte ihn der Großherzog zum Hofgerichtsrat bei genanntem
Hofgericht mit einer Besoldung von 1800 Gulden. Eine weitere Beförderung
bedeutete seine Ernennung zum Staatsanwalt im Oktober 1843, 1845 und
1846 bewilligte der Großherzog ihm auch zu seiner Besoldung von 1800 Gulden
je eine monatliche Zulage von 100 Gulden, sodass er nunmehr über ein Gehalt
von 2000 Gulden verfügen konnte. Von 1843 an vertrat er zudem, als Mitglied
der zweiten Kammer der badischen Ständeversammlung, mit Unterbrechungen
den Wahlkreis 16 (die Bezirksämter Endingen und Kenzingen), bis ihm 1854 eine
Krankheit dies nicht weiter erlaubte.

Ende 1846 wurde er erneut versetzt, diesmal zur Regierung des Seekreises nach
Konstanz. Angesichts der winterlichen Verhältnisse war ein Umzug mit der Familie
vor dem Frühjahr kaum zu bewältigen. Er bat daher, seinen Dienstantritt

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