Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 64
(PDF, 59 MB)
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zielle Schwierigkeiten brachte, zumal der Winter lang war und sich bis Anfang
April hinzog. Seine Unkosten waren, bis er am 5. April eine Wohnung beziehen
konnte, auf 422,55 Gulden aufgelaufen, abzüglich der Zulage immer noch 322,55
Gulden, zumal er Anfang April wieder nach Freiburg hatte reisen müssen, um der
Familie bei den Umzugsvorbereitungen zu helfen. Erst im November ließ das Innenministerium
ihm seine Auslagen ersetzen. Im gleichen Jahr zeichnete ihn der
Großherzog mit dem Ritterkreuz des Zähringer Löwenordens aus.

Aber bereits Ende Mai 1848 verfügte der Großherzog, dass der Geheime Regierungsrat
Nombride zur Regierung des Oberrheinkreises versetzt werde. Also ging
es wieder nach Freiburg, wo er am 10. Juli seine Dienstgeschäfte aufnahm. Dort
geriet er 1849 samt seinen Kollegen in die Revolutionswirren. Um der Verhaftung
zu entgehen, floh er ins „Ausland", musste, da das weitere nicht abzusehen
war, seinen Mietvertrag kündigen und, als dieser am 24. Juni auslief, seine Familie
anderweitig unterbringen. Im Juli war er wieder im Dienst, aber zugleich auf
Wohnungssuche. Immerhin wurde ihm bescheinigt, dass er bei der Regierung des
Oberrheinkreises wie beim Seekreis als Vorsitzender Rat tätig sein werde.

All dies hatte an seiner Gesundheit gezehrt. Im Februar 1854 erlitt er, als er in
Karlsruhe der Eröffnung des Landtags beiwohnen wollte, einen Schlaganfall mit
halbseitiger Lähmung. Die Genesung verlief langwierig. Seit Juni hielt er sich
im Glotterbad auf und hoffte auf Heilung. Er war aber noch nicht imstande, sich
ohne fremde Hilfe an- und auszukleiden, auch sein Gedächtnis hatte noch nicht
seine vorige Stärke erreicht. Das Innenministerium fürchtete daher, dass seine
Dienstfähigkeit wohl nicht mehr zu erwarten sei und schlug seine Versetzung in
den Ruhestand vor. Im August ordnete die Regierung daher an, ihn bis zur Wiederherstellung
seiner Gesundheit in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.
Dennoch war eine langsame Besserung festzustellen: Mitte April 1855 konnte er
wieder ungehindert laufen, auch seine bisher „wenig brauchbare" Hand ließ sich
bei häuslichen Pflichten, beim Essen und Unterzeichnen wieder verwenden. Er
zweifelte daher zunächst nicht an einer vollständigen Wiederherstellung, änderte
dann aber seine Meinung und kam im Oktober um seine Pensionierung ein. Die
Kreisregierung befürwortete das Gesuch: das Finanzministerium berechnete seine
Pension auf 1379, 12 Gulden, die alsbald angewiesen wurden.

Inzwischen hatte er auch seine sonstigen Ämter niedergelegt und verbrachte die
letzten Jahre als Pensionär in Freiburg. Dort ist er am 9. April 1857 wohl an den
Spätfolgen seiner Krankheit gestorben.

Quelle: Personalakte von Anton Nombride,GLA 76/5634.

Literatur: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg
1810 bis 1872, hg. v. d. Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Würtemberg,
Stuttgart 1996, S. 430/31.

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