Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 73
(PDF, 59 MB)
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Hier nicht näher zu schildernde Vorgänge führten in Kenzingen jedoch dazu, daß
die Stadt den Platz um die Kirche, ja die Kirche selbst zu ihrem Eigentum erklärte
, was den Kath. Oberstiftungsrat in Karlsruhe zu „schärfsten Protesten" durch
den Pfarrer veranlasste.

In auch für uns heute nicht uninteressanten Auseinandersetzungen prallten völlig
entgegengesetzte Meinungen aufeinander, die sich besonders am Status des Kirchplatzes
als Platz um die Kirche und als Friedhof vieler Generationen entzündeten
und schließlich dazu führten den Kirchplatz doch als „besonderen Platz" zu
respektieren.

Nachdem im Schreiben vom 17. September 1902 der damalige Bürgermeister
Beck namens des Gemeinderates dem Oberstiftungsrat in Karlsruhe mitgeteilt
hatte:

„...Der Kickplatz wird überhaupt nicht mehr zu lärmenden Schaustellen, welche
die Ausübung des Kultus stören würden, hergegeben " hat der Kath. Stiftungsrat
Kenzingen eine „Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Kenzingen und der
Katholischen Kirchengemeinde Kenzingen, vertreten durch den Stiftungsrat daselbst
" am 16.2.1902 abgeschlossen.
Dieser Vertrag sei hier wortwörtlich wiedergegeben:

Vereinbarung
zwischen

der Stadtgemeinde Kenzingen, vertreten durch den Gemeinderat

und

der katholischen Kirchengemeinde Kenzingen, vertreten durch den katholischen

Stiftungsrat daselbst.

Paragraph 1:

Von dem Grundstück Lagerbuch Nr. 537 - Gemarkung Kenzingen - 62 ar 91 qm
Kirchplatz mit darauf stehender Pfarrkirche wird

a. seitens der Stadtgemeinde Kenzingen derjenige Teil, auf welchem die Pfarrkirche
steht samt dem Kirchengebäude und einem drei Meter breiten Geländestreifen
vor dem Hauptportal auf die Breite der Kirche und dem Platz innerhalb
der Linien vor den äußersten Ecken der beiden Seitenchöre auf die
äußeren Kanten der Strebepfeiler an den beiden Enden der Giebelseite, sowie
allenm Parzellen, die von den Vorsprüngen und Strebepfeilern gebildet und
nach außen begrenzt werden durch die Linie, welche um die Chorseite der
Kirche gezogen, die äußersten Ecken der beiden Seitenchöre mit den äußersten
Enden sämtlicher Vorsprünge und Strebepfeiler verbindet, als Eigentum
der Katholischen Kirchengemeinde Kenzingen (vgl. anliegenden Situationsplan
des Geometers vom 16. November 1902).

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