Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 104
(PDF, 59 MB)
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ca. 3 km nördlich von Ottoschwanden am Muckenbach; und zwar auf einem als
Exklave zur Gemarkung Kenzingens gehörigen Geländestreifen, der Ottoschwanden
im Westen und Norden umgreift und der im Mittelalter Teil der Grundherrschaft
des Klosters Andlau im Elsass war. Der Muckenbach ist neben dem Goldbach
der zweite wichtige Zufluss der Bleiche im Hintertal. Für die Existenz einer
Oberen und einer Unteren Muckenmühle sind urkundliche Belege seit dem 16.
Jahrhundert überliefert. Wie lange die Mühlenplätze zu dieser Zeit schon bestanden
, geht aus diesen Quellen jedoch nicht hervor. Die Hammerschmiede am Muk-
kenbach ist gewissermaßen ein Ableger der Unteren Muckenmühle, die sich im
Jahre 1594 je zur Hälfte im Eigentum der Herrschaft Kürnberg und der Stadt
Kenzingen befand. Im Dreißigjährigen Krieg zerstört, wurde sie um 1680 wieder
in Betrieb genommen. Nach den Wirren der Pfälzischen und Spanischen Erbfolgekriege
(1688-1697 und 1701-1714) war die Mühle im Eigentum der Beamtenfamilie
Schmidt von Brandenstein. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erscheint in
den Urkunden Valentin Häringer als Erblehnsmüller und Wirt des zugehörigen
Gasthauses „Zum Kreuz", das im 19. Jahrhundert lange Jahre an eine Familie
Hepp verpachtet war. Um 1850 taucht erstmals ein Josef Wehrle als Muckenmüller
auf, der eine Barbara Hug ehelichte. In einer öffentlichen Bekanntmachung
des Großherzoglichen Bezirksamt in Kenzingen vom 21.Dezember 1866 wurde
die Absicht Josef Wehries, „ im Muckenthalin der der Nähe seiner Mühle eine
Hammerschmiedewerkstätte einzurichten" in Kenzingen öffentlich gemacht und
zudem am 25. Dezember 1866 in der „Breisgauer Zeitung" (Nr. 303) publiziert.
Es wurde mitgeteilt, „daß der Situations- nebst Bauplan" im Bürgermeisteramt
für 14 Tage zur Einsichtnahme ausgelegt sei. Innerhalb dieser Frist seien auch
eventuelle begründete Einwände gegen dieses Vorhaben schriftlich oder mündlich
vorzubringen. In der heute im Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv
Freiburg, Bestand B714/1, Nr. 2750, aufbewahrten Akte, in der die Vorgänge des
Genehmigungsverfahrens dokumentiert sind, befinden sich drei stark vergilbte
Blätter mit den entsprechenden Zeichnungen. Auf zwei Blättern sind der Grund-
riss, Auf- und Fassadenrisse des geplanten Hammerwerks samt Eintragungen der
vorgesehenen technischen Ausstattung dargestellt (Abb. 7). Das dritte Blatt ist ein
Lageplan, der zeigt, wo Josef Wehrle die Hammerschmiedewerkstätte für seinen
Sohn Rudolf Wehrle auf seinem Gut im Muckental errichten wollte (Abb. 2). Sie
sollte ca. 80 Meter unterhalb der familieneigenen Unteren Muckenmühle entstehen
. Zudem sind im Lageplan die Grundstücksgrenzen eingezeichnet, samt Hinweisen
darauf, welchen Eigentümern die angrenzenden Grundstücke gehörten.

Das war wichtig, weil nun in einem Genehmigungsverfahren überprüft werden
musste, ob die Herleitung der für den Betrieb erforderlichen Wasserkraft möglicherweise
den Betrieb anderer Mühlen bzw. die Wiesenwässerung im hinteren
Bleichtal beeinträchtigen könnte. Dennoch waren die Eintragungen für die Beurteilung
letztlich nicht ausreichend, so dass der bestallte Wiesenbauaufseher einen
weiteren, auf den 11. Januar 1867 datierten „Handriß über die etwa 10 Morgen

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