Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 117
(PDF, 59 MB)
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(so Hesselbacher in einem Schreiben vom 22.9.1970) Damit war nicht nur die
technische Ausstattung des Gebäudes, sondern auch der zugehörige Mühlenkanal
als Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit, wie sie das am 25.5.1971 in
Kraft getretene Baden-Württembergische Denkmalschutzgesetz im § 2 benennt,
erfasst. Man einigte sich darauf, neben der Schmiede einen Neubau zu errichten
und währenddessen die Wohnung zunächst in der Schmiede zu belassen. In einer
weiteren Ausbaustufe sollte in der Schmiede eine gute Landgaststätte entstehen,
für deren Gäste sich als Attraktion ein Besuch der historischen Schmiede anbot.

Durch das Hochwasser 1987 erlitt die Schmiedewerkstatt so starke Schäden, dass
ihr Erhalt erneut auf der Kippe stand. Der Schlamm stand eineinhalb Meter hoch
in der Schmiede. Uwe Feißt, der Enkel des letzten Schmieds, begann mit der acht
Jahre dauernden Renovierung. Ab September 1987 renovierte er eine große Werkbank
, die Esse, den Ventilator und das zugehörige Wasserrad für die Transmission
. Neben der Rekonstruktion der Schleifanlage 1989/90 wurden bis Dezember
1990 weitere kleinere Ausbesserungsarbeiten an Mauerwerk und Mühlkanal vorgenommen
. Für die Sanierungsmaßnahmen holte Uwe Feißt sich regelmäßig Rat
bei einem Cousin seines Großvaters, Konrad Feißt aus Seelbach, der die Schmiede
in Reichenbach im Schuttertal betreute. 1988 wandte Uwe Feißt sich an die
zuständige Denkmalschutzbehörde mit der Bitte um finanzielle Unterstützung.
Die Denkmalpflege bestätigte erneut, dass es sich um ein wertvolles Zeugnis der
regionalen Technikgeschichte handele, so dass ein besonderes denkmalpflegeri-
sches Interesse bestehe, das Kulturdenkmal einschließlich aller dazugehörigen
Teile voll funktionsfähig zu erhalten. Nachdem 1989 ein Antrag auf Gewährung
einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals gestellt wurde,
konnte vom Landesamt für Denkmalpflege im August 1990 ein Betrag in Höhe
von 64.100 DM für Erhaltungsmaßnahmen bewilligt und ab 1991 bereitgestellt
werden. Die Denkmalstiftung Baden-Württemberg beschloss auf ihrer Sitzung
am 6.9.1990 die Sanierung des Objektes mit weiteren 7.000 DM zu unterstützen.
Vom 22. Juli 1991 bis zum 19. September 1991 konnte in einem ersten bezuschus-
sten Bauabschnitt das ruinöse Hammergerüst abgebrochen und der Generatorsockel
der 1980 eingebauten Turbine beseitigt werden. Das Betonfundament des
Hammergerüstes konnte bis auf die korrodierten Spannösen belassen werden, die
völlig korrodierten Stahlträger und die darauf ruhenden Pfosten sowie die Spannbalken
einschließlich der Spannstöcke mussten erneuert werden.

In einem zweiten öffentlich geförderten Bauabschnitt wurde von Mai bis Oktober
1992 die gesamte Antriebsanlage des Hammerwerks samt Wasserrad und Wendelbaum
renoviert. Nach Ausbau der alten verschlissenen Teile ersetzte man die
Hammerwelle und das Wasserrad durch Neuanfertigungen nach historischem
Vorbild. Den geeigneten Baum für die Antriebswelle, einen 200 Jahre alten, ca.
5.000 kg schweren Eichenstamm, stiftete die Stadt Kenzingen (Abb. 14). Dieser
neue Wendelbaum musste auf einer großen Blockbandsäge zugeschnitten und an-

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