Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 177
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2018-37-38/0179
Abb. 2: Nikolausfeier am 6. Dezember 1978. Ansprache von Schwester Oberin M. Kiliana.
Das Altenheim war mit den Schwestern auf einem guten Fundament gebaut. Quelle:
Archiv Kreisseniorenzentrum.

wurde mit Gewissenhaftigkeit und Hingabe getätigt bis zum Jahre 1989, als die
letzte Oberin Schwester Kiliana mit ihren Nonnen sich verabschiedete (Abb. 2).
Die ärztliche Betreuung erfolgte durch einen im Vertragsverhältnis beauftragten
Arzt aus Kenzingen. Um der stetig wachsenden Nachfrage nach Heimplätzen gerecht
zu werden, kam es 1963 zu einem Erweiterungsbau. Durch diese Maßnahme
wurde die Bettenkapazität von 80 auf 120 erhöht, sowie eine neue Klausur mit sakralem
Raum eingerichtet. Das Pesonal erhielt besondere Wohnräume. Nicht nur
ein neuer Speisesaal stand dann zur Verfügung, sondern man konnte fernsehen.
Auch das Lesen und Vorlesen wurde gepflegt. Für Gemeinschaftsveranstaltungen
und gesellige Anlässe bot die neue, architektonisch ansprechende Festhalle
beste Voraussetzungen. Mit einem beträchtlichen Kostenaufwand der öffentlichen
Hand wurden immer wieder Verbesserungen in die Wege geleitet. Mit einer
Satzung für das Kreisaltersheim Kenzingen hat der Kreistag des Landkreises
Emmendingen am 12. September 1969 Grundsätzliches, Aufnahme, Kündigung,
Pfiegesätze, Rechte und Pflichten der Heimbewohner geregelt. Ein Blick in die
Hausordnung vom 17. August 1977 lässt uns heute schmunzeln: Zum Beispiel §3
(4) „In den Wohn- und Schlafräumen darf weder gekocht noch gewaschen werden
" oder §5 (3) „Für das Ausklopfen von Teppichen und Bettvorlegern sind die
hierfür vorgesehenen Vorrichtungen zu benützen. Auf den Baikonen dürfen keine
Teppiche geklopft werden" oder §7 „Das Heim wird im Sommer um 20.00 Uhr
und im Winter um 19.00 Uhr geschlossen."

Die Platzzahl beträgt heute 140 Betten. Davon entfallen 130 auf die vollstationäre
Pflege und 10 auf die Kurzzeitpflege. Die Personalausstattung verdient eine lobende
Erwähnung.

177


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2018-37-38/0179