Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 182
(PDF, 59 MB)
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der Fonds als selbständige und selbstverwaltete Stiftung. Grundstock seines Vermögens
bildeten Vermächtnisse und Spenden wohlhabender Bürger, aber auch
eine Spende von 200 Gulden von der Aachen- und Münchener Feuerversicherung
. 1836 verfugte die Regierung des Oberrheinkreises, dass jeder, der sich als
Bürger der Stadt aufnehmen ließ, das so genannte Lokalgeld in Höhe von dreizehn
Gulden und zwei Kreuzern an den Schulfonds zu entrichten habe. Außerdem
flössen ihm auf Erlass derselben Regierung ab 1834 jährlich 30 Gulden aus
dem Armenfonds zu. Auch das von den Eltern zu entrichtende Schulgeld ging, so
lange es erhoben wurde, an den Schulfonds, danach die Geldstrafen für Schulversäumnisse
. Hauptzweck der Stiftung war die „ Unterstützung armer Kinder
vermittelst Anschaffung der Schulbedürfnisse "4

Der 1876 gegründete Spitalfonds sollte das seit 1831 im ehemaligen Franziskanerkloster
befindliche Spital unterstützen, das der „Aufnahme und Verpflegung
alter, gebrechlicher und erwerbsloser Ortseinwohner" diente.5 Ferner sollten
„erkrankte Gew erb s gehilfen und Lehrlinge, erkrankte Dienstboten: Knechte und
Mägde sowie erkrankte Fabrik-Arbeiter zum Zwecke der Heilung" dort Aufnahme
finden.6 Das 1316 erstmals urkundlich erwähnte Spital war also Armenhaus,
Krankenhaus und Altenheim in einem.7

Das Kapital des Spitalfonds wurde u. a. gebildet aus Überschüssen der Sparkasse
(7000 fl), einem den Gemarkungsgenossen wegen eines erlittenen Hagelschadens
im Jahr 1859 gewährten Steuernachlasses, der sich auf 2053 Gulden belief, sowie
dem Wert des Inventars von 410 Gulden, also insgesamt 9463 Gulden, was nach
der Währungsumstellung vom Gulden auf die Mark etwa 16222 Mark entsprach.
Weiter aufgefüllt wurde der Fonds mit Spenden sowie Vermächtnissen verstorbener
Bürger, so dass das Kapital Ende der 1880er Jahre mehr als 20.000 Mark
betrug.8

Der ehemalige Kreis-Steuer-Revisor in Konstanz, Ferdinand Kaiser vermachte in
seinem 1870 verfassten Testament der Stadt Kenzingen 5000 Gulden zur Errichtung
einer Stiftung, die seinen Namen tragen sollte, u. a. mit folgenden Statuten:

Nach Kaisers Tod - er starb 1878 - sollten zehn Jahre lang jährlich 25 Gulden an
die Armenkasse der Stadt Kenzingen gehen; vom elften Jahr an sollte der Ortsstiftungsrat
jährlich 50 Gulden vom Reinertrag für mildtätige Zwecke verwenden.
Was nach Abzug dieser Ausschüttungen sowie der Verwaltungskosten vom Ertrag
übrig bliebe, sollte so lange dem Stiftungskapital zugeführt werden, bis der jährliche
Reinertrag des Kapitals zusammen mit etwaigen Zustiftungen anderer Stifter
mindestens 1600 Gulden jährlich betrüge. Das war ein ehrgeiziges Ziel: Wenn
man davon ausgeht, dass dieser Reinertrag etwa bei drei Prozent gelegen haben
dürfte, dann hätte die Stiftung ein Kapital von mehr als 50000 Gulden ansammeln
müssen. Das hat sie in der Zeit ihres Bestehens niemals auch nur annähernd
erreicht, so dass die in den Statuten festgelegten 1500 Gulden für die „Hauptvergabungen
" und 100 Gulden für „Reservevergabungen" nie in voller Höhe zur Ver-

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