Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 184
(PDF, 59 MB)
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Die Statuten der Stiftung

Die Stiftung, heißt es im einleitenden Paragrafen der Statuten, solle dazu dienen,

„ das Andenken an die Vermählung Seiner Königlichen Hoheit unseres allgeliebten
Großherzogs Friedrich mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Preußen
auf eine würdige, wohltätige und fortdauernde Weise zu erhalten. "

Die Namensgeberin der Stiftung, Prinzessin Luise, sollte gleichzeitig die „Protektorin
", also deren Schirmherrin sein, die die Aufsicht über deren Verwaltung wie
auch die letzte Entscheidung über die dem Stiftungszweck entsprechende Verteilung
der Erträge aus dem Stiftungskapital innehatte.

Der Kapitalstock sollte, wie bereits erwähnt, aus Beiträgen der teilnehmenden
Gemeinden gebildet werden, die jährlich jeweils am 20. September, dem Vermählungstag
des Herrscherpaares, beginnend an diesem Datum des Jahres 1856,
einzuzahlen wären. Außerdem hoffte man auch auf wohltätige Spenden und Vermächtnisse
. Der Jahresbeitrag der Gemeinden richtete sich nach deren „Seelenzahl
", also der Zahl der erwachsenen Gemeindeeinwohner, und zwar sollte pro
„Seele" ein Kreuzer einbezahlt werden. Entsprechend der Einwohnerzahl sah das
folgendermaßen aus (1 Gulden [fl] entspricht 60 Kreuzern [xr]):

Amoltern: 369 Seelen

äl

xr

->

6

fl

09

xr

Bombach 525 Seelen

äl

xr

->

8

fl

45

xr

Broggingen 568 Seelen

äl

xr

->

9

fl

28

xr

Endingen 2778 Seelen

ä 1

xr

->

46

fl

18

xr

Forchheim 1514 Seelen

ä 1

xr

->

9

fl

28

xr

Kenzingen 2268 Seelen

ä 1

xr

->

37

fl

48

xr

Riegel 1504 Seelen

ä 1

xr

->

25

fl

04

xr

Wagenstadt 610 Seelen

ä 1

xr

->

10

fl

10

xr

Weisweil 1683 Seelen

ä 1

xr

->

28

fl

03

xr

Wyhl 1742 Seelen

ä 1

xr

->

29

fl

02

xr

Also sollten für die insgesamt 13591 Einwohner jährlich 226 fl 31 xr zusammenkommen
.

Die Gemeinden sollten so lange bezahlen, bis die Einzahlungen zusammen mit
Zins und Zinseszins die Summe von 5000 Gulden erreicht haben würden. Das
Kapital sollte die Sparkasse des Bezirks Kenzingen unentgeltlich verwalten; deren
Geldbestände wurden vom Vermögen der Stadt Kenzingen garantiert. War die
angestrebte Summe erreicht, sollte die Ausschüttung eines Drittels der jährlichen
Zinserträge im Sinne des Stiftungszweckes beginnen. Die übrigen zwei Drittel
der Zinsen sollten weiter dem Kapital zugeschlagen werden.

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