Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 255
(PDF, 59 MB)
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te. Babics handschriftlicher Vermerk sowie sein Abschlussplädoyer sollten seine
loyale Haltung zum südslawischen Staat unterstreichen: „Die Pension ist kein
persönlicher Preis für vereinzelte Taten, sie ist ein durch Rang und Dienstjahre
erworbenes Recht, und wenn man mich als Untertanen dieses Staates betrachtet,
als Sohn meiner Heimat, ist es denn dann rechtens, dass mir auf meine alten Tage
ein solches Schicksal beschieden ist, wie es der Fall wäre, wenn der Beschluss des
Herrn Kriegs- und Marineministers bestätigt wird!? "

„Im Namen seiner Majestät Aleksander I., König der Serben, Kroaten und
Slowenen " lehnte der Staatsrat im Januar 1925 Babics Beschwerde als unangemessen
ab. Der Vorsitzende des Staatsrats argumentierte, Babic erhielte die ihm nach
seinen Dienstjahren zustehende Pension und ging nicht weiter darauf ein, dass sie
für die Lebenshaltungskosten zu knapp bemessen war. Der Teuerungszuschlag
könne nicht verhandelt werden, da er weder Teil des von Babic angefochtenen
Beschlusses sei noch in seine Zuständigkeit falle. Neun Jahre musste Babic sich
mit diesem „Almosen", wie er es in einem späteren Dokument nannte, abfinden.
Erst 1927 erzielte er einen Teilerfolg, als einem im August 1927 eingereichten
Antrag stattgegeben und seine Pension fortan auf Grundlage des Dinars und nicht
mehr der Krone berechnet wurde. Mit diesem Beschluss erhielt er die volle Pension
eines serbischen Generals in Höhe von 10 104 Dinar jährlich. Im August 1940
wurde seine Pension schließlich entsprechend dem Rang eines Brigadegenerals
erhöht und auf rund 4 800 Dinar monatlich festgesetzt.

Der lange Schatten neuer Ordnungen

Im hohen Alter von 80 Jahren musste Babic sich ein weiteres Mal neuen
Gegebenheiten anpassen. Nach dem Angriff Hitlers auf Jugoslawien im April
1941 wurde das Königreich Jugoslawien zerschlagen und zwischen Deutschland,
Italien und Ungarn aufgeteilt. In Zagreb wurde vier Tage nach dem Blitzkrieg
am 10. April 1941 der Unabhängige Staat Kroatien proklamiert, an dessen Spitze
die faschistische Ustasa-Bewegung gelangte. Am 18. August 1942 stellte Babic
erneut einen Antrag, diesmal an das Ministerium der kroatischen Heimwehr, in
dem er um Übernahme in den Pensionsstand der Behörde und gleichzeitig um
Regulierung seiner Bezüge gemäß kroatischer Gesetzeslage bat. Daraus geht hervor
, dass diesem Antrag schon andere vorausgegangen waren - es also auch im
neuen Staat eines langen Atems bedurfte. Trotz seines Alters waren Babic die
Zeichen der Zeit nicht entgangen, nun war ein kroatisch-nationaler Ton gefragt. In
seinem Antrag versicherte er: „[...] dass ich in meiner Pension kein Mitglied des
jugoslawischen Sokol war, noch einer Tschetnik- oder sonst einer anti-kroatischen
Vereinigung angehörte. " Rund einen Monat später reichte er bei der Kommission
für die Übernahme von Offizieren im Ministerium der kroatischen Heimwehr
eine Bitte zum „Ausgleich des Unrechts" ein. Er legte detailliert seinen Kampf
um Anerkennung und angemessene Pensionsbezüge aus jugoslawischer Zeit dar
und argumentierte: „Meine Kameraden, die mit mir 1884 als Leutnants aus der

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