Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
22. Jahrgang.1895
Seite: 69
(PDF, 153 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1895/0077
Eine wichtige Entscheidung für Magnetiseure. 69

IL Abtlieilung.

Theoretisches und Kritisches.

Eine wichtige Entscheidung für Magnetiseure.

Von einem Ohrenzengen beider Instanzen.

Stettin, 26. November 1894

Am 24. November 1894 fand vor der Strafkammer IV
des Landgerichts zu Stettin zufolge Berufung der Königlichen
Amtsanwaltschaft gegen das freisprechende ürtheil
des Schöffengerichts vom 25. April er. Verhandlung gegen
den Magnetiseur Willy Reichel aus Berlin statt. Ä. war seit
dem Sommer 1892 zu verschiedenen Malen nach Stettin
gekommen, um seinen aus Stettin zu ihm nach Berlin
gekommenen Patienten die Fortsetzung der magnetischen
Kur zu erleichtern.

Mit Hilfe eines Stettiner Kaufmanns, der zuerst seine
magnetische Kraft in Anspruch genommen hatte, wurde
alles Nöthige zu diesen verschiedenen Besuchen besorgt,
und schon beim ersten Male verlief der Aufenthalt Reicheh
fiir ihn und die Patienten in befriedigender Weise, so dass
die Letzteren beim Abschiede /?. um baldige Wiederholung
des Besuches baten.*) Dieser Bitte ist denn auch diverse
Male willfahrt worden und zwar ohne jede irgend welche
Einsprache Seitens der Behörde. Erst im Februar dieses
Jahres musste wohl die Amtsanwaltschaft auf ß.'s Thätig-
keit aufmerksam, oder über dieselbe vielleicht anderer
Ansicht geworden sein, denn schon vor Beginn seiner Praxis
lud sie ihn zur persönlichen Vernehmung vor und erhob
nach derselben Anklage gegen ihn wegen Uebertretung der
Gewerbeordnung, indem sie ausführte, er habe in Stettin
keine gewerbliche Niederlassung begründet, also ausserhalb
seines Uewerbebezirkes und ohne vorherige Bestellung in
eigener Person die Heilkunde ausgeübt, ohne approbirt zu
sein. Es wurde eine Strafe von M. 40 festgesetzt, gegen
welche Ä. Widerspruch erhob. Das hiesige Schöffengericht
sprach R. nach einer glänzenden Verteidigung durch Herrn
Rechtsanwalt Glatzel in Berlin, Frieclrichstr. 232, frei, indem
es in der Anwendung der magnetischen Kraft eine Ausübung
der praktischen Heilkunde nicht erkannte, und als erwiesen

*) Vergl. „Psych. Stud." December-Heffc 1«92 S. 584 ff. — Seit
dem 1. Febtuar 1895 hat Magnetiseur WiUy Reichel in Berlin seine
Wohnung nach der Küthenerstrasse No! 26, SW. verlegt.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1895/0077