Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
36. Jahrgang.1909
Seite: 109
(PDF, 214 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1909/0113
Eine für Medien wichtige Gerichtsentscheidung. 1ÖÖ

dorf bei Reinerz, wo seit mehreren Jahren unter der ärmeren
Bevölkerung ein spiritistischer Verein „Lieht der
Wahrheit"* besteht. Die Bewegung griff allmählich um
sich und gelangte auch nach der benachbarten Gemeinde
Goldbach. Dort fanden im Hause einer Besitzerin häufig
spiritistische Sitzungen statt. Man betete, die Anwesenden
sangen fromme Lieder; dann verfiel der eine oder andere
der Anwesenden in „ TranceAn einer dieser Sitzungen
nahm auch die Steinmetzfrau Winter teil. Die Frau hatte
bis dahin vom Spiritismus nichts gehört; sie fiel plötzlich
in den Trancezustand und redete zu den Anwesenden erbauungsvolle
Worte. An diesen Versammlungen der Spiritisten
konnte bis dahin niemand Anstoß nehmen, da die
Teilnehmer nur gute Lehren empfingen. Die Gesellschaft
wurde als eine harmlose religiöse Sekte angesehen. Auch
in der Freiburger und Waldenburger Gegend gibt es viele
spiritistisch-religiöse Zirkel unter der ärmeren Bevölkerung.
Die „ Geisterbeschwörung* wurde jedoch unliebsam empfunden
, als durch das Medium Winter die Toten sich
meldeten; darunter war auch die verstorbene Tochter
des dortigen Gemeindevorstehers Sammeck. Als Sammeck's
Sohn einmal an einer der Sitzungen teilnahm, meldete sich
der Geist der Schwester. Die Schwester dankte dem Bruder
, daß er auch an der Versammlung teilnehme, und forderte
ihn auf, auch den Vater einmal mitzubringen; er
habe „viel ungerechte Heller auf dem Gewissen, und sein
Licht in der Ewigkeit sei schon beinahe ausgelöscht; Gott
führe Buch über seine Taten, und Besserung täte ihm not"
Diese Kränkung kam dem Gemeindevorsteher zu Ohren.
Er war natürlich anderer Ansicht als der warnende Geist,
und da er gegen die Beleidigung eines überirdischen Wesens
mit irdischem Rechte nicht vorgehen konnte, so stellte er
Strafantrag gegen das Medium, Frau Winter. Auch gegen
eine Frau Berger, dje das Gespräch des Geistes weiter
erzählt hatte, ging er vor. Er benachrichtigte seinen Vorgesetzten
, den Landrat v. Steinmann in Glatz, und dieser
stellte gleichfalls gegen Frau Berger Strafantrag. Der Fall
kam in erster Instanz vor das Schöffengericht in Reinerz.
Das Medium behauptete dort, von demjenigen nichts zu
wissen, was es im Trance geredet habe; es verfalle in
einen Schlafzustand, und jede Erinnerung an die Vorgänge
in diesem Schlafzustande fehlten ihm. Das Schöffengericht
glaubte jedoch der Frau nicht und verurteilte Frau Winter
zu drei Monaten Gefängnis, Frau Berger zu vier Wochen
Gefängnis (! — Red.) Beide Angeklagten legten gegen
das Urteil Berufung ein, und die Sache kam nun in Glatz


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